Cannabis auf Rezept: Bundesrichter entscheiden über Klagen

Kassel – Das Bundessozialgericht in Kassel will morgen über mehrere grundsätzliche Fragen zur Abgabe von medizinischem Cannabis auf Rezept entscheiden. Im März 2017 wurde in Deutschland die gesetzliche Regelung geschaffen, wonach Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis auf Rezept als Kassenleistung erhalten sollen.
In der Praxis sind laut Gericht aber mehrere Fragen offen: Wann liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor? Wie viele erfolglose Versuche anderer Therapien sind Patienten zumutbar? Wie streng dürfen die Krankenkassen die ärztliche Therapieentscheidung kontrollieren?
In den vorliegenden Fällen verweigerten die zuständigen Krankenkassen die von den Klägern geforderte Cannabistherapie mit dem Hinweis darauf, dass beim Patienten eine Cannabisabhängigkeit bestehe. Einer der Kläger, die eine Cannabistherapie fordern, leidet unter Epilepsie; seine Krankenkasse verweist ihn aber auf neue andere Medikamente.
Ein anderer Kläger mildert mit Cannabis Schmerzen sowie psychische Beschwerden und hat sich Cannabis für rund 15.000 Euro auf Privatrezept selbst beschafft. Er verlangt von der Krankenkasse die Erstattung. Eine Klägerin leidet unter mehreren Erkrankungen und möchte Cannabis statt vieler anderer Medikamente. Die Krankenkasse hält die Begründung ihres Arztes dafür aber nicht für ausreichend.
Sämtliche Klagen waren vor den Sozial- und Landessozialgerichten erfolglos. Mit den Revisionen wird geltend gemacht, die Krankenkassen missachteten die Therapiefreiheit der behandelnden Ärzte und stellten überhöhte Anforderungen an die ärztliche Einschätzung. Ein vorheriger Cannabiskonsum sei zudem kein Ausschlusskriterium für eine Cannabistherapie. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts will hierüber morgen ab 10 Uhr entscheiden.
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