Politik

Cannabis: Lauterbach will Gesetz im Februar im Bundestag verabschieden

  • Montag, 22. Januar 2024
/Monkey Business, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält trotz Widerstandes auch aus den Reihen der Ampelkoalition an der geplanten Legalisierung von Cannabis fest.

„Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bun­destag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die Gespräche dazu laufen vielversprechend“, sagte er der Welt am Sonntag. Zuvor hatten etwa SPD-Innenpolitiker Bedenken geäußert.

Die Möglichkeit, dass das Gesetz aber tatsächlich zum 1. April in Kraft treten kann, besteht dann wahrschein­lich auch nur auf dem Papier. In der praktischen Umsetzung dürfte das schwierig werden. Der Bundesrat tritt erst wieder am 22. März zusammen. Die dann verbliebene Zeit für die Umsetzung der Regularien durch die Länder – die dafür zuständig sind – würde bis zum 1. April nicht ausreichen.

Die Ampelkoalitionsfraktionen hatten sich Ende November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmit­tel­gesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen.

Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag.

Aus den Bundesländern – etwa aus dem CSU-geführten Bayern – war wiederholt der Appell gekommen, das Vorhaben zu stoppen. Auch SPD-Innenpolitiker äußerten Bedenken. Dabei ging es um verschiedene Locke­rungen, etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertages­stätten beim Cannabiskonsum.

Lauterbach sagte dazu: „Wir wollen nicht, dass vor Schulen und vor Kitas Cannabis geraucht wird. Dafür haben wir einen Abstand von 100 Metern als Verbotszone definiert. Ich halte das für eine Entscheidung mit Augen­maß.“

Es stimme natürlich, dass so eine Vorgabe kontrolliert werden müsse und nicht jeder einzelne Verstoß ge­ahndet werden könne, räumte Lauterbach ein. „Das ist aber bei jedem Gesetz so. Im Übrigen haben wir auch jetzt schon mit dem Schwarzmarkt einen erheblichen Kontrollaufwand.“

dpa

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