Gesundheitspolitik: Keine konkreten Zeitvorgaben für 16 Gesetze

Berlin – Mit wenig konkreten Terminen für Gesetzesvorhaben in der Gesundheitspolitik geht die SPD-Bundestagsfraktion in den kommenden Tagen in eine Klausurtagung.
In einem Vorbereitungsdokument für die Abgeordneten, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, werden für den Politikbereich „Gesundheit“ zwar 16 Gesetze genannt, die in den kommenden Monaten in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden sollen. Allerdings hat kein Vorhaben ein konkretes Datum, wann sich das Parlament mit dem jeweiligen Gesetz beschäftigen soll.
Selbst das Krankenhaustransparenzgesetz – vom Bundestag Mitte Oktober beschlossen und vom Bundesrat am 24. November in den Vermittlungsausschuss überwiesen – wird mit „Zeitplan offen“ angegeben. Bisher lauteten die Planungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass das Gesetz am 2. Februar abgeschlossen werden soll.
In einer Beschlussvorlage für die Fraktion wird davon gesprochen, dass die Ziele des Gesetzes – mehr Transparenz bei Klinikleistungen – ab Mitte des Jahres Wirkung entfalten werden.
„Im Verlauf dieses Jahres wird das Bundesministerium für Gesundheit dazu ein Krankenhaustransparenzverzeichnis veröffentlichen, das detailliert Auskunft über das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser in Deutschland geben wird und eine Vergleichbarkeit ermöglicht“, so die Vorlage, die ebenfalls dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Darin wird auch erklärt, dass die Fraktion mit den geplanten Vorhaben eine „grundlegende Verbesserung“ im Gesundheitswesen sieht. Mit den nun beschlossenen Digitalgesetzen und den Folgen für die Versorgung würden die Patientinnen und Patienten besser durch die Versorgung geleitet. „Vom Patientenservice zum Bürgerservice – weil wir den Menschen das Leben leichter machen wollen“, heißt es abschließend.
Bei der Krankenhausreform werde ein Referentenentwurf im ersten Quartal des Jahres erwartet, heißt es in der Arbeitsplanung der Fraktion. Die gleichen Zeitangaben sind bei der Reform der Notfallversorgung, der Reform der Lebendorganspende, für ein Gesetz zu Medizinischen Registern, für das Medizinforschungsgesetz sowie für ein Gesetz zur Vorsorge von Herz-Kreislauf-Krankheiten zu finden.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 werden eine Reform der Physiotherapie, ein Bürokratieentlastungsgesetz, die Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der damit verbundene Aufbau eines Bundesinstitutes für öffentliche Gesundheit (BIPAM), eine Novellierung des Patientenrechtegesetz sowie ein Pflegekompetenzgesetz angekündigt.
Mit „Zeitplan offen“ werden die beiden geplanten Versorgungsgesetze angegeben. Der Abschlussbericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin soll im April vorgelegt werden. Ob aus den Empfehlungen, die sich auch mit der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigen, noch Gesetze werden, ist unklar.
Einzig konkreteres Datum für eine abschließende Beratung eines Gesetzes aus dem Gesundheitsbereich ist das Cannabisgesetz, das mit „Januar 2024: 2./3. Lesung“ angegeben ist. Allerdings ist im Januar in beiden Parlamentswochen den bisherigen Planungen (Stand 9.1.24) zufolge nicht ersichtbar, dass das Gesetz beraten werden soll. In der ersten Parlamentswoche vom 15. bis 19. Januar steht dies noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestages.
In der zweiten Parlamentswoche, vom 29. Januar bis 2. Februar, ist die Haushaltswoche angesetzt, in der die Abgeordneten des Bundestages die Finanzpläne der Ministerien beraten. Die Abstimmung über andere Gesetze ist in solch einer Woche nicht üblich. Der Bundestag kommt dann erst wieder am 21. Februar zur nächsten Sitzung zusammen.
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