Cannabisverordnung muss vereinfacht werden
Freiburg – Die Verordnung von medizinischem Cannabis für schwerkranke Patienten ist zu kompliziert und muss verändert werden. Das haben heute die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetags angemahnt.
Das Verfahren zur Verordnung und Weiterverwendung zum medizinischen Gebrauch von Cannabis müsse „praktikabler, einfacher und rechtssicherer“ gestaltet werden, erklärte Erik Bodendieck, einer der beiden Vorsitzenden der Kommission Sucht und Drogen der Bundesärztekammer, in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag. Dies müsse der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sicherstellen.
Bodendieck begründet seinen Vorstoß mit unpraktikablen Regelungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis. „Die Cannabisagentur kann mir nicht sagen, was für eine Sorte sie zur Verfügung hat. Ich soll aber eine Sorte angeben, die die Krankenkasse genehmigt“, kritisierte Bodendick.
Zudem ordneten die Kassen im Fall einer Genehmigung an, dass im Falle eines Wechsels der Sorte ein neuer Antrag zu stellen sei, bemängelte er weiter. Hinzu käme, dass für nicht palliative Patienten die Kassen drei bis fünf Wochen Zeit für eine Genehmigung hätten, für Palliativpatienten bis zu drei Tage. „Das entspricht nicht dem Votum des Gesetzgebers. Das entspricht auch nicht unserer Therapiehoheit“, so Bodendieck.
Er verwies in seinem Antrag darauf, dass es einer Klarstellung und Vereinfachung des Verordnungsverfahrens bedürfe, um die zum Teil langen Begutachtungszeiten und zu befürchtenden Behandlungsabbrüche zu verhindern. Zudem sei zu überdenken, ob die Antragstellung durch den Patienten der passende Weg ist. Seiner Auffassung nach sei es nicht richtig, dass diese die Anträge stellen müssten.
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