Politik

Grüne scheitern mit Cannabis­kontrollgesetz

  • Mittwoch, 17. Mai 2017
Grüne scheitern mit Cannabiskontrollgesetz
/Mitch, stock.adobe.com

Berlin – Die Grünen-Bundestagsfraktion ist mit ihrem Entwurf für ein Cannabiskontroll­ge­setz im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten heute im Ausschuss gegen die Vorlage, die Linksfraktion votierte da­für. Bündnis 90/Die Grünen wollten mit ihrem Gesetzentwurf die Droge aus der Illegalität holen.

Die in Deutschland gegen Cannabis gerichtete Verbotspolitik sei „vollständig geschei­tert“. Cannabis sei hierzulande die am häufigsten konsumierte illegale Droge, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schlugen vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Rege­lun­gen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen und stattdessen einen kontrol­lier­ten, legalen Markt für Cannabis zu eröffnen. Um das zu erreichen, sollte die gesamte Handelskette für Cannabis reguliert werden. Die Grünen kritisierten auch die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Kriminalisierung der Cannabiskonsumenten.

„Das Nein von Union und SPD zu unserem Cannabiskontrollgesetz ist ein Nein zu Ju­gend- und Verbraucherschutz“, erklärten Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvor­sit­zende, und Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik. Gerade weil Cannabis nicht harmlos sei, dürften Jugend- und Verbraucherschutz nicht dem Dealer überlassen werden. Sie weisen darauf hin, dass das Cannabiskontrollgesetz eine echte Alternative zur gescheiterten Verbotspolitik der Bundesregierung gewesen wäre.

Der Gesetzentwurf der Grünen wurde bereits im März 2015 vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Bun­des­tag im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlos­s­en, der die Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht. Nun könnten schwer kranke Patienten in bestimmten Fällen auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabisarz­neimitteln versorgt werden.

Zuvor konnte Cannabis nur mit einer Ausnah­me­­genehmi­gung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heil­mittel ge­nutzt werden, wobei die Patien­ten die Kosten in der Regel selbst zu tragen hat­ten. Eine allgemeine Legalisierung von Cannabis lehnt die Bundesregierung ab.

may/hib

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