Politik

Haftpflicht­versicherung: Hebammen nehmen Angebot der Kassen an

  • Dienstag, 5. August 2014

Köln – Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat sich nach monatelangem Tauziehen mit den Krankenkassen auf einen finanziellen Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien geeinigt. Nach eingehender Prüfung sehe der Verband keine Alternative.

Noch im Mai hatte der DHV ein Angebot abgelehnt. Mittlerweile wurde das ursprüngliche Angebot modifiziert, die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Der Zuschlag ergibt sich aus der ab Juli dieses Jahres geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherheitszuschlag abgelöst.

Das Schiedsstellenverfahren, das der Verband ursprünglich angekündigt hatte, wird demnach nicht beantragt. Der DHV erklärte, dass dieses Verfahren die Ausgleichs­zahlungen für Hebammen um mehrere Monate verzögern würde und deren finanzielle Lage weiter verschlechtere.

„Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik“, betonte Martina Klenk, Präsidentin des DHV. Die Zuschläge würden nur kurzfristig helfen, sagte sie. Es brauche eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen.

Zudem kritisierte der Verband, dass nicht alle Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich profitierten: Beleghebammen die im Schichtdienst tätig sind, erhalten beispielsweise einen geringeren Ausgleich.

„Wir wollen bei den kommenden Verhandlungen zum Sicherstellungszuschlag deutliche Verbesserungen bei der Vergütung aller Hebammengruppen erreichen“, sagte, Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.

 Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands hatte das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits in der vergangenen Woche angenommen.

Ol

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