Chirurgen drängen auf Nachbesserung bei Hybrid-Fallpauschalen

Berlin – Kritik an der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-Fallpauschalen übt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC). Dabei geht es unter anderem um eine sachgerechte Finanzierung und um die ärztliche Weiterbildung.
Der Umfang der Hybrid-Fallpauschalen wurde Anfang dieses Jahres wesentlich erweitert. Mittlerweile fallen laut dem Verband etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 Hybrid-Fallpauschalen.
Auch sogenannte Zweitagesfälle sind enthalten, zum Beispiel die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.
„Ein ungelöstes Problem bleibt die weiterhin intransparente Kalkulation“, kritisiert der BDC-Vizepräsident Peter Kalbe. Die Spreizung innerhalb der Hybrid-Fallpauschalen, bezogen auf die Eingriffsschwere, sei unzureichend. Außerdem würden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt.
Komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – blieben im Vergleich zur Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab unrentabel. Die Reform könnte laut dem BDC daher ihr Ziel verfehlen, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern.
Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden, hieß es aus dem Verband.
Der Verband weist auf die Konsequenzen für die ärztliche Weiterbildung hin: „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis“, sagte Ralf Schmitz, Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC.
Dazu seien sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde unverzichtbar „und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, so Schmitz.
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