Ärzteschaft

Chirurgen warnen vor überstürzter Ausweitung von Mindestmengen­regelungen

  • Montag, 13. März 2017

Berlin – Vor einer generellen Ausweitung der Mindestmengenregelungen, bevor sich bisher eingeführte Vorgaben „nicht eindeutig bewährt haben“, warnen die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC). Nötig seien evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen, forderte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der DGCH.

„Sehr komplexe Eingriffe, vor allem bei bösartigen Erkrankungen wie Operationen der Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre, sollten nur in Kliniken mit entsprechenden Fallzahlen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt werden. Die Höhe der Fall­zahlen muss dann aber ganz klar durch Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten Schwellenwerten orientieren“, sagte Meyer.

 Für einige Operationen wie den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks gilt laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss bereits eine jährliche Mindestmenge von 50 Stück. „Ob diese Mindestzahl allerdings einen adäquaten Cut-off-Wert darstellt, ab dem die Qualität gesichert ist oder steigt, ist vollkommen ungeklärt und wurde bisher auch nie wissenschaftlich untersucht“, sagte die BDC-Vizepräsidentin Julia Seifert. Im Augenblick werde das Instrument der Mindestmengenregulierung politisch im Wesentlichen genutzt, um bestimmte Eingriffe zu reduzieren, kritisiert sie.

„Es ist unklar, ob die eingeführten Mindestmengen generell die Qualität steigern – die Datenlage ist nicht eindeutig“, betont Meyer. Jede Ausweitung von Mindestmengen­regelungen innerhalb der Chirurgie müsse daher detailliert geprüft werden, so der BDC-Präsident.

hil

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