Politik

Krankenhaus­strukturen: Mindestmengen ja, aber flexibel

  • Donnerstag, 1. Juni 2017
/Kadmy, stock.adobe.com
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Berlin – „Ich bin für Mindestmengen, wir brauchen aber auch Flexibilität“. Das erklärte Bayerns Staatsministerin Melanie Huml (CSU) gestern in einer Podiumsdiskussion des AOK-Bundesverbandes zur Wirksamkeit des „Instruments“ operativer Mindestmengen in Deutschlands Krankenhäusern. Absicht des Gesetzgebers sei es, bessere Grundlagen zu schaffen. Schon deshalb habe man „die Möglichkeit zur Ausnahme geschaffen“. Jetzt habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, „Qualität sichtbar zu machen“.  Aber man müsse auch verhindern, dass bei der Zentralisierung von Kranken­häusern ganze Gebiete entstehen, die dann gar keine Versorgungsstruktur mehr aufweisen.

Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanage­ment im Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin, kritisierte „die halbherzige Einführung und Nichteinhaltung der bisher sieben Mindestmengen“. Die gegenwärtige Diskussion sei „eine Diskussion am Symptom“. „Es ist unangemessen, über 100 Jahre alte Häuser“ an heutige Bedarfe anzupassen. Gerade für kleinere Krankenhäuser gelte, dass moderne Technik bei kleinen Fallzahlen nicht mehr wirt­schaftlich finanzierbar“ sei. Ausgaben für nicht benötigte Strukturen seien mittelbar sozialschädlich, mahnte Mansky.

Verglichen mit den beispielsweise im Nachbarland Dänemark ergriffenen Maßnahmen erfordere eine vergleichbare, auf Deutschland hochgerechnete Investition eine Summe von 75 Milliarden Euro, um die Strukturfrage anzugehen. Grundproblem der Kranken­hausversorgung seien die bestehenden Überkapazitäten. Bei entsprechender Zentrali­sierung und Abbau werde sich das Thema Mindestmengen ohnehin erübrigen. Auf dem Weg dahin sei die weitere Erhöhung bestehender Mindestmengen und eine Auswei­tung auch auf andere Indikationsbereiche längst überfällig.

Statistisch sei klar belegt, dass Patienten in den Zentren behandelt werden sollten, in denen die Mengen hoch sind, bekräftigte auch der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bun­desverbandes Martin Litsch die Einhaltung bereits definierter Mindestmengen sowie deren Ausweitung auf andere Indikationsbereiche. „Wir brauchen hier Verbindlichkeit, das muss rechtlich klar definiert werden“, erläuterte Litsch seine Hoffnung, dass man „am Ende beim G-BA nach hartem Ringen endlich auch weißen Rauch sieht“. Die Voraus­setzungen dafür seien gegeben, da die ausgewiesene Evidenz gut sei. Litsch mahnte, dass „wir in Deutschland bald abgehängt werden“, weil „alle europäischen Nachbarn“ die Bewältigung des Problems erfolgreich angingen.

Wichtig auch ein guter Operateur

Die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestags­fraktion, Sabine Dittmar, bestätigte, dass der G-BA sich „weiter mit Mindestmengen befassen“ müsse. Das Gesetz lasse aber auch Ausnahmen zu, wenn die Qualität der Maßnahmen nachweislich hoch sei.  Dittmar wünschte sich Möglichkeiten, die es erlauben, methodisch besser auf die Qualifizierung von Ärzten eingehen zu können: „Es hängt nicht alles von der strukturellen Qualität ab, sondern auch vom guten Operateur“ sowie einer guten Vorbereitung und Nachsorge.

Für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Georg Baum  sind Mindestmengen „ein Instrument zur Steuerung von Qualität“. Nur 4,5 Prozent der Krankenhäuser unterschritten die Mindestmengen, bei insgesamt mehr als 20 Millio­nen Behandlungsfällen sei das wenig. Hinzu käme, dass diese Ausnahmen immer von den GKVen bezahlt worden seien. Man habe sie damit „wirtschaftlich genehmigt“. Die Not­wendigkeit flexibler Handhabung verdeutlichte Baum am Beispiel von Transplantatio­nen. Hier sei ohnehin klar: „Wer so etwas macht, kann kein Amateur sein“. Baum forderte gerade für hochspezialisierte Maßgaben einen Handlungskorridor, „am besten in Höhe von zehn Prozent“. Gebraucht werde mehr Flexibilität in der Handhabung. Es gehe ja auch darum, insbesondere in den Zentren das Problem der Degression zu verhindern.

Wenig Verständnis für die nicht eingehaltenen Mindestmengen zeigte Wolf-Dietrich Trenner von der Fördergemeinschaft für Taubblinde und langjähriger Patientenvertreter im G-BA. „Ausnahmen haben wir uns nicht gewünscht. Durch Mindestmengen verringert man die Zahl unsicherer Behandler. Die Patienten wollen Mindestmengen.“ Es ginge nicht an, dass der Gesetzgeber immer wieder Aus­wege in die Gesetzestexte einbaue. Trenner: „Wir lassen uns durch komplexe Diskussio­nen ablenken von dem, was machbar wäre.“

mn

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