AOK fordert Ausweitung der Mindestmengenregelung

Berlin – Der AOK-Bundesverband hat eine Ausweitung der Mindestmengenregelung gefordert. „In Deutschland gibt es nur in sieben Bereichen Mindestmengen. Das ist beschämend wenig“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Martin Litsch, heute bei der Vorstellung das AOK-Krankenhausreports in Berlin. Er forderte die Einführung von Mindestmengen in den Bereichen Geburtshilfe, Hüftendoprothetik, Eingriffen an der Schilddrüse und Brustkrebs.
Dass die Verwendung von Mindestmengen sinnvoll sei, stehe außer Frage, meinte der Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), Jürgen Klauber, und nannte Zahlen aus dem Krankenhausreport. „Bei Kliniken, die weniger als 56 Schilddrüsenoperationen pro Jahr durchführen, ist die Gefahr einer permanenten Stimmbandlähmung mehr als doppelt so hoch wie bei Kliniken, die mehr als 383 dieser Operationen pro Jahr durchführen.“ Ähnliche Beispiele gebe es ebenfalls für andere Eingriffe.
„Da besteht überhaupt kein Zweifel“
Der ehemalige Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Hartwig Bauer, betonte, dass der Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und deren Qualität vor allem für komplexe Operationen gelte. „Hier gilt: Je mehr Fälle eine Klinik operiert hat, desto geringer ist die Sterblichkeit. Das ist evidenzbasiert. Da besteht überhaupt kein Zweifel“, so Bauer. Und dies gelte nicht nur auf Klinikebene, sondern auch auf Arztebene.
„Es muss endlich Schluss sein mit der Diskussion darüber, dass die genaue Anzahl der vorgegebenen Mengen nicht evidenzbasiert sei“, forderte Bauer. „Es gibt eine Evidenz für den Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Qualität.“ Nur für einen scharfen Trennwert gebe es keine Evidenz. Der müsse dann administrativ festgelegt werden.
Mindestmengen werden oft nicht erbracht
Klauber kritisierte darüber hinaus, dass Mindestmengen dort, wo sie existieren, oft nicht eingehalten würden. „Bei komplexen Eingriffen an der Pankreas liegt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestmenge bei zehn Eingriffen pro Jahr“, sagte er. „Nur etwa die Hälfte der Krankenhäuser, die diesen Eingriff vornehmen, kann diesen Wert aber überhaupt erreichen.“
Litsch forderte die Bundesländer auf, dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser die Mindestmengen einhalten. „Wer die Mindestmengen nicht einhält, muss identifiziert werden. Denn nur dann sind wir in der Lage, diese Krankenhäuser auch nicht zu bezahlen“, sagte er. „Wir als AOK-Bundesverband allein wissen aber nicht, ob ein Krankenhaus die Mindestmengen einhält. Es müsste kassenübergreifend gemeldet werden, welche Krankenhäuser die Mindestmengen nicht einhalten. Diese Informationen müssten die Bundesländer besorgen. Und die Bundesländer müssten dann auch für diese spezielle Leistung den Versorgungsvertrag kündigen.“
BÄK: AOK geht es um ökonomische Ziele, nicht um Patienten
Der Bundesärztekammer (BÄK) greifen die Aussagen des AOK-Bundesverbandes zu kurz. „Es wäre hilfreich gewesen, wenn wir von den Krankenkassen nicht nur etwas über Mindestmengen gehört hätten, sondern auch über eine angemessene Mindestpersonalausstattung für die Kliniken“, bemängelte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
„Es ist doch unbestritten, dass ausreichend verfügbares und gut qualifiziertes Personal Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung ist. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung der dringend benötigten Stellen und wir brauchen eine zusätzliche Vergütung von Personalentwicklungskosten, zum Beispiel für Fortbildungen und Trainings zur Fehlervermeidung.“
Doch wenn es ums Geld gehe, würden die Kostenträger merkwürdig einsilbig. Stattdessen propagierten sie eine Ausweitung der Mindestmengenregelung. „Das kann man machen“, meinte Montgomery. „Aber geht es den Kassen wirklich nur um die Qualität? Fest steht, dass Mindestmengenregelungen nicht ohne Auswirkungen auf kleinere Häuser bleiben. Wenn der GKV-Spitzenverband zeitgleich die Schließung von 300 und mehr Kliniken in Deutschland fordert, dann muss man sich fragen, ob es den Krankenkassen wirklich vorrangig um die Verbesserung von Qualität für den Patienten geht oder ob sie nicht unter dem Siegel von Qualität und Mindestmengen knallharte ökonomische Ziele verfolgen.“
Für die Krankenhäuser sind die Mindestmengen indes nur eines von vielen Instrumenten zur Qualitätssicherung. „Für viele Leistungen erfolgen umfassende Auswertungen über Komplikationen und Infektionen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Zudem machten die Kliniken ihre Leistungszahlen bei einzelnen Operationen transparent, um Patienten die Information zu erleichtern. „Die Logik, bei 50 Operationen darf man, bei 49 nicht, ist nicht nachvollziehbar und dient auch nicht der Sicherung der Versorgung, die bei zum Beispiel 75.000 Schilddrüsenoperationen auch in der Fläche gesichert sein muss“, kritisierte Baum.
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