Vermischtes

Chronische Erschöpfung nach Virusinfektion kann Berufskrankheit sein

  • Mittwoch, 17. Dezember 2025
/Zerbor, stock.adobe.com
/Zerbor, stock.adobe.com

Potsdam – Eine Erzieherin, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an Ringelröteln erkrankt ist, und anschließend ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) ausgebildet hat, hat Anspruch auf eine Entschädigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Aktenzeichen: L 3 U 206/19).

Die Klägerin hatte sich demnach 2012, nachdem an ihrer Schule sechs Kinder an Ringelröteln erkrankt waren, mit einem Parvovirus B19 infiziert, der als Auslöser der Ringelröteln gilt. Seitdem leidet sie an chronischen Muskel- und Gelenkschmerzen.

Diese wurden von der Berufsgenossenschaft auch als Berufskrankheit akzeptiert. Zugleich lehnte sie es allerdings ab, eine starke körperliche und geistige Erschöpfung, unter der die Klägerin seit der Infektion leidet, auf die Ringelröteln zurückzuführen und sie zu entschädigen.

Wie das Landessozialgericht nun mitteilt, habe die Erzieherin zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) geklagt. Dieses stellte nicht nur das CFS als Folge der Berufskrankheit fest, sondern verurteilte die Berufsgenossenschaft unter anderem auch zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von zeitlich gestaffelt 60 bis 80 Prozent. Hiergegen legte wiederum die Berufsgenossenschaft Berufung vor dem LSG ein.

Der 3. Senat des LSG hat mit seinem Urteil nun die Feststellung des CFS als Folge der Virusinfektion bestätigt, die Höhe der der Klägerin zu zahlenden Rente aber auf 40 Prozent herabgesetzt. Mehrere im Verlauf des Verfahrens eingeholte ärztliche Sachverständigengutachten hätten den nicht bloß zeitlichen Zusammenhang zwischen der Infektion mit Ringelröteln und der Entwicklung eines CFS bei der Klägerin überzeugend dargelegt.

Für die Bemessung der Rente hat das LSG aber die „Begutachtungsempfehlung Post COVID“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herangezogen, nach der eine stärker ausgeprägte Fatigue-Symptomatik generell mit einer MdE von 30 Prozent zu bewerten sei. Treten weitere Symptome hinzu, könne dieser Wert erhöht werden – im Fall der Klägerin wegen der chronischen Muskel- und Gelenkschmerzen auf insgesamt 40 Prozent.

benl

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung