Chronische koronare Herzkrankheit: Neue Untersuchungsmethode bald Kassenleistung?

Berlin – Gesetzlich Versicherte mit einer Herzerkrankung profitieren möglicherweise demnächst von einer neuen ambulanten Untersuchungsmethode. Auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Beratungen zur CT-Koronarangiografie (CTA) aufgenommen.
Mit der CTA werden Bilder der Herzkranzgefäße sowie ihrer Gefäßwand gewonnen, wodurch eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK) diagnostiziert werden kann. Jetzt gilt es zu klären, ob die CTA die derzeitige Diagnosestellung verbessert. Ist der medizinische Nutzen anhand wissenschaftlicher Studien belegt, kann die Methode in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden.
Als nächstes wird der G-BA nun umgehend erste fachliche Einschätzungen zur Diagnostik bei KHK, zum Nutzen und zur medizinischen Notwendigkeit sowie zur Wirtschaftlichkeit und den Voraussetzungen der Anwendung einholen. Vor allem wissenschaftliche Fachgesellschaften, Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Verbände von Leistungserbringern und Medizinprodukteherstellern und die jeweils betroffenen Hersteller von Medizinprodukten sind gebeten, sich anhand eines Fragebogens zu äußern.
Parallel beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den aktuellen medizinischen Wissensstand zur CTA zur Diagnosestellung bei einem Verdacht auf KHK zu recherchieren, darzustellen und zu bewerten.
Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des IQWiG ist im ersten Quartal 2023 geplant. Danach berät der G-BA auf Basis dieser Bewertung und der eingeholten Einschätzungen, ob die CTA eine neue ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein sollte. Das endgültige Ergebnis des Bewertungsverfahrens soll bis Februar 2024 vorliegen.
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