Clearingstelle in Hessen berät zum Antikorruptionsgesetz und prüft Verträge
Frankfurt – Nach wie vor ist die Unsicherheit über die Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes bei vielen Ärzten und Krankenhäusern groß. Mit dem Gesetz hat ein Tatbestand „Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ Einzug in das Strafgesetzbuch gehalten. Die Landesärztekammer Hessen hat jetzt zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft des Bundeslandes eine gemeinsame Clearingstelle gegründet, die kostenfrei Kooperationsverträge der Mitglieder der Institutionen prüft.
„Die von der Clearingstelle zu prüfenden Vertragswerke beziehen sich vor allem auf Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. So besteht ein entsprechender Beratungsbedarf unter anderem im Bereich der integrierten Versorgung, bei Belegarztverträgen oder auch, wenn ein im Krankenhaus anzustellender Arzt gleichzeitig als Vertragsarzt niedergelassen ist“, erklärte die Landesärztekammer auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen können das Clearingverfahren in Anspruch nehmen.
„Die übergroße Mehrheit der Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich nichts zuschulden kommen“, hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery, im November bei einer Veranstaltung der BÄK zu dem neuen Gesetz erklärt. Die Neuregelungen könnten aber zu Unsicherheiten insbesondere bei den Ärzten führen, die sich beispielsweise in Netzen oder in sektorenübergreifenden Versorgungsformen engagierten. „Diese Kollegen brauchen verlässliche Informationen“, so die Forderung des Ärztepräsidenten.
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