Ärzteschaft

Clearingstelle in Hessen berät zum Antikorruptions­gesetz und prüft Verträge

  • Mittwoch, 2. August 2017

Frankfurt – Nach wie vor ist die Unsicherheit über die Auswirkungen des Antikorrup­tionsgesetzes bei vielen Ärzten und Krankenhäusern groß. Mit dem Gesetz hat ein Tatbestand „Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ Einzug in das Strafgesetzbuch gehalten. Die Landesärztekammer Hessen hat jetzt zusammen mit der Kassenärzt­lichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft des Bundeslandes eine gemein­same Clearingstelle gegründet, die kostenfrei Kooperationsverträge der Mitglieder der Institutionen prüft.

„Die von der Clearingstelle zu prüfenden Vertragswerke beziehen sich vor allem auf Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. So besteht ein entsprechender Beratungsbedarf unter anderem im Bereich der integrierten Versor­gung, bei Belegarztverträgen oder auch, wenn ein im Krankenhaus anzustellender Arzt gleichzeitig als Vertragsarzt niedergelassen ist“, erklärte die Landesärztekammer auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen können das Clearing­verfahren in Anspruch nehmen.

„Die übergroße Mehrheit der Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich nichts zuschulden kommen“, hatte der Präsident der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery, im November bei einer Veranstaltung der BÄK zu dem neuen Gesetz er­klärt. Die Neuregelungen könnten aber zu Unsicherheiten insbesondere bei den Ärzten führen, die sich beispielsweise in Netzen oder in sektorenübergreifenden Versorgungs­formen engagierten. „Diese Kollegen brauchen verlässliche Informationen“, so die Forderung des Ärztepräsidenten.

hil

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