Politik

Clearingstelle soll Krankenhäuser bei Notfallversorgung unterstützen

  • Freitag, 7. April 2017

Wiesbaden – Im Streit um die Notfallversorgung von Patienten in Hessen soll eine Clea­ringstelle Krankenhäusern künftig bei der Abrechnung von unklaren Fällen helfen. Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass die Kooperation zwischen Rettungsdienst, nieder­ge­lassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Versorgung von Notfallpatienten ver­bess­ert werden müsse, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) heute in Wies­baden nach einem Treffen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhaus­gesell­schaft. Notwendige Schritte seien vereinbart worden. Konkrete Ergebnisse nannte der Minister jedoch nicht.

In dem Konflikt geht es um neue Regelungen der Gebührenordnung, die seit April in Kraft sind. Kliniken bekommen für die Abklärung von Notfällen je nach Uhrzeit eine Pau­schale von 4,74 oder 8,42 Euro. Notfallmediziner hessischer Kliniken warnen, dass da­durch Gesundheit und Leben von Notfallpatienten in Gefahr geraten könnten.

Umge­rech­net blieben bei der Pauschale zwei Minuten Zeit für eine Entscheidung, ob ein Pa­tient stationär aufgenommen werden muss oder ambulant bei einem Fach- oder Haus­­arzt behandeln werden kann. Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesie­del­te Clea­ringstelle soll nun bei unklaren Abrechnungsfällen die Krankenhäuser unter­stützen.

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) bewertet die Einrichtung einer Clearing Stelle positiv. „Wir begrüßen, dass die KV unverzüglich eine Clearingstelle für unklare Abrechnungsfälle einrichten wird“, sagte der Geschäftsführende Direktor der HKG, Rainer Greunke, heute. In den vergangenen Monaten hätten die Kliniken verstärkt Schwierigkeiten gehabt, Leistungen der ambulanten Notfallversorgung abzurechnen. Die Gesellschaft erhofft sich von weiteren Gesprächen mit Ministerium und KV eine „bessere Patientensteuerung in der Notfallversorgung“. Vielen Patienten sei nach der Einführung der neuen Regelung nicht klar, warum sie nach der Erstuntersuchung an den Haus- oder Facharzt verwiesen werden.

dpa

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