Clearingstelle soll Krankenhäuser bei Notfallversorgung unterstützen
Wiesbaden – Im Streit um die Notfallversorgung von Patienten in Hessen soll eine Clearingstelle Krankenhäusern künftig bei der Abrechnung von unklaren Fällen helfen. Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass die Kooperation zwischen Rettungsdienst, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Versorgung von Notfallpatienten verbessert werden müsse, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) heute in Wiesbaden nach einem Treffen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft. Notwendige Schritte seien vereinbart worden. Konkrete Ergebnisse nannte der Minister jedoch nicht.
In dem Konflikt geht es um neue Regelungen der Gebührenordnung, die seit April in Kraft sind. Kliniken bekommen für die Abklärung von Notfällen je nach Uhrzeit eine Pauschale von 4,74 oder 8,42 Euro. Notfallmediziner hessischer Kliniken warnen, dass dadurch Gesundheit und Leben von Notfallpatienten in Gefahr geraten könnten.
Umgerechnet blieben bei der Pauschale zwei Minuten Zeit für eine Entscheidung, ob ein Patient stationär aufgenommen werden muss oder ambulant bei einem Fach- oder Hausarzt behandeln werden kann. Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelte Clearingstelle soll nun bei unklaren Abrechnungsfällen die Krankenhäuser unterstützen.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) bewertet die Einrichtung einer Clearing Stelle positiv. „Wir begrüßen, dass die KV unverzüglich eine Clearingstelle für unklare Abrechnungsfälle einrichten wird“, sagte der Geschäftsführende Direktor der HKG, Rainer Greunke, heute. In den vergangenen Monaten hätten die Kliniken verstärkt Schwierigkeiten gehabt, Leistungen der ambulanten Notfallversorgung abzurechnen. Die Gesellschaft erhofft sich von weiteren Gesprächen mit Ministerium und KV eine „bessere Patientensteuerung in der Notfallversorgung“. Vielen Patienten sei nach der Einführung der neuen Regelung nicht klar, warum sie nach der Erstuntersuchung an den Haus- oder Facharzt verwiesen werden.
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