Klinik-Notaufnahmen in Hessen streiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Frankfurt – Gegen neue Regelungen bei der Behandlung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser streiten in Hessen jetzt Kliniken mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Ein Notaufnahmearzt im Krankenhaus soll künftig schnell entscheiden, ob der Patient stationär aufgenommen wird oder nicht. Reicht eine ambulante Behandlung, soll er den Patienten an niedergelassene Ärzte und deren Bereitschaftsdienste verweisen.
Für diese Abklärung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember vergangenen Jahres eine sogenannte Abklärungspauschale von 4,74 Euro festgelegt (nachts 8,42 Euro). Das entspreche etwa zwei Minuten ärztlicher Arbeitszeit, kritisierte die Arbeitsgemeinschaft Zentraler Notaufnahmen Hessen heute in Offenbach und greift damit eine Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom vergangenen Dezember auf. Der Chefarzt der zentralen Notaufnahme am Klinikum Frankfurt Höchst, Peter-Friedrich Petersen, formulierte es so: „Ich kann nicht innerhalb von zwei Minuten entscheiden, ob ein Patient in eine Praxis oder ein Krankenhaus gehört. Damit gefährde ich Leben.“
Hessen treffe diese bundesweite Änderung der Gebührenordnung besonders, weil die KV des Landes die Kosten für mehrere anderer erbrachter Notaufnahme-Leistungen nicht mehr übernehme, sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Daniel Kiefl. Als Beispiele nannte er Laboruntersuchungen für Patienten, die anschließend nach Hause geschickt werden könnten. „Eine Lösung für uns wäre, dass das, was wir berechtigt leisten, honoriert wird“, sagte Kiefl.
Als „dreist und populistisch“ bezeichneten die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Eckhard Starke, die Vorwürfe, Leib und Leben der Patienten seien in Gefahr. „Die Kliniken spielen damit mit den Ängsten der Bevölkerung, obwohl sie genau wissen, dass ein Großteil der dort auflaufenden Patienten Bagatellfälle sind, die man innerhalb kürzester Zeit in die richtige, nämlich die ambulante Versorgungsebene, verweisen müsste“, sagten sie.
„Das, was für qualifizierte Haus- und Fachärzte Alltagsgeschäft ist, nämlich innerhalb von Minuten zu entscheiden, ob Leib und Leben in Gefahr sind, sollte den Krankenhäusern doch eigentlich auch möglich sein“, ergänzten sie. Die Kliniken hätten in den vergangenen Jahren den Grundsatz ambulant vor stationär „konsequent unterlaufen“, kritisieren sie. Analysen der KV zeigten, dass rund 40 Prozent der Behandlungsfälle von Notfallambulanzen zu Zeiten entstünden, in denen die Praxen der niedergelassenen Ärzte geöffnet seien und die Notfallambulanzen nicht behandeln dürften – von tatsächlichen Notfällen abgesehen.
Zu mehr Sachlichkeit in der Debatte rief die Vorsitzende des Marburger Bundes (MB) Hessen, Susanne Johna, auf: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind inzwischen selbst in einer Notsituation. Sie tragen derzeit die größte Last an der Verdopplung der Patientenzahlen in der ambulanten Notfallversorgung innerhalb der letzten zehn Jahre“, sagte sie. Ziel müsse es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärzte sich mit ausreichender Zeit um Patienten kümmern könnten, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigten, forderte die hessische MB-Vorsitzende, die auch Mitglied des MB-Bundesvorstands ist. Im Sinne der Patientenversorgung müsse jetzt ein Lösungskonzept erstellt werden. Niedergelassene und Krankenhausärzte müssten gemeinsam daran mitwirken. Dabei sei aber der Versuch einer Steuerung der Patientenströme über eine Gebührenordnung „weder sinnvoll, noch wird die jetzt schon vorhandene unzureichende Finanzierung der Notaufnahmen berücksichtigt“, betonte die Landesvorsitzende des MB-Hessen.
Der Frankfurter Professor für Pflegemanagement, Thomas Busse, forderte KV und Krankenhäuser auf, zusammen über eine gemeinsame Finanzierung nachzudenken und den Konflikt nicht auf dem Rücken der Patienten auszutragen. Das Sozialministerium in Hessen hat angekündigt, die Problematik an einem Runden Tisch mit allen Beteiligten zu erörtern.
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