Hessen: KV-Chef fordert Ende der Falschmeldungen

Frankfurt am Main – In der Auseinandersetzung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen und der Arbeitsgemeinschaft Zentraler Notaufnahmen Hessen um die Höhe der künftigen Abklärungspauschale für Notfallambulanzen soll es einen Vermittlungsversuch geben. Das Landessozialministerium in Wiesbaden hat sich als Vermittler angeboten. Ein erster Gesprächstermin ist für Anfang April anberaumt worden, wie KV-Chef Frank Dastych heute vor Journalisten in Frankfurt am Main sagte.
Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, waren die KV und die Vertreter der Klinik-Notaufnahmen über die vom Bewertungsausschuss festgelegte Höhe der neuen Abklärungspauschale in Höhe von 4,74 Euro aneinandergeraten. Die Pauschale kann ab April durch die Kliniknotfallambulanzen immer dann abgerechnet werden, wenn sich herausstellt, dass ein Patient keine Notfallbehandlung benötigt und stattdessen in der normalen Arztpraxis behandelt werden kann. Die Klinikvertreter warfen der KV vor, dass für diese Summe umgerechnet gerade einmal zwei Minuten zur Verfügung stünden, um zu klären, ob ein Patient in die Notfallambulanz oder in eine Praxis gehöre.
Zusätzlichen Auftrieb erhielt die Debatte durch Presseberichte zu diesem Thema und durch einen TV-Beitrag des Hessischen Rundfunks von Anfang März aus der Notfallambulanz des privatwirtschaftlich betriebenen Sana-Klinikums in Offenbach. Darin wurde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die künftige Abklärungspauschale über eine rund einstündige Ausschlussdiagnostik bei einer Patientin berichtet, deren Kosten durch die Abklärungspauschale nicht annähernd gedeckt würden.
KV-Chef Dastych wies „Behauptungen der Kliniken, sie müssten nun Notfallleistungen zu Dumpingpreisen oder gar ohne Vergütung erbringen“, als „falsch“ zurück. So sei beispielsweise die kritisierte Abklärungspauschale bisher überhaupt nicht in der Gebührenordnung enthalten gewesen und sogar auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft zusätzlich eingeführt worden. Außerdem erhielten die Kliniken noch erhebliche Zuschläge für echte Notfälle und schwer kranke Patienten.
Ohne sich auf ein bestimmtes Klinikum zu beziehen, sagte die KV, „dass Krankenhausärzte bis auf Einzelfälle in der Regel nicht ausreichend qualifiziert sind, um ambulante Behandlungen wirtschaftlich durchzuführen.“ Für qualifizierte Haus- und Fachärzte sei es hingegen Alltagsgeschäft, innerhalb von Minuten zu entscheiden, „ob Leib und Leben eines Menschen in Gefahr“ seien. „Das“, so heißt es der KV zufolge, „sollte den Krankenhäusern eigentlich auch möglich sein“.
Deutliche Kritik übte der KV-Chef auch an der Wirtschaftlichkeit von Klinik-Notfallambulanzen. Eine Analyse des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) habe gezeigt, dass die Auslastung der Notfallambulanzen im Bundesdurchschnitt im Jahr 2015 bei etwa einem Patienten pro Stunde gelegen habe. Vor diesem Hintergrund sei „unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten eine Reduzierung der Anzahl der Notfallambulanzen unumgänglich.“
„Die Falschmeldungen der letzten Tage aus dem Klinikumfeld müssen aufhören, eine Kampagne auf dem Rücken der Patienten darf es nicht geben“, fordert die KV Hessen. Das Vermittlungsangebot des Ministeriums habe sie gerne angenommen und selbst auf einen frühen Termin gedrängt – in der Hoffnung auf eine schnelle Versachlichung der Auseinandersetzung. Welches materielle Zugeständnis seitens der KV möglich ist, blieb in der Pressekonferenz offen.
Die neue Abklärungspauschale ist eine bundeseinheitliche Regelung. Würde der vorgesehene Betrag durch eine KV erhöht, müsste sie dies vermutlich entweder von den regionalen Krankenkassen zusätzlich finanzieren lassen oder aus dem vorhandenen Honorarbudget entnehmen.
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