Ärzteschaft

Notfallversorgung: Gassen verteidigt Abklärungspauschale

  • Donnerstag, 13. April 2017
/pongmoji, stock.adobe.com
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Berlin – Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundes­vereini­gung (KBV) hat die neue Abklärungspauschale im Bereitschafts- und Notfalldienst vertei­digt. Es gehe nicht um eine Notfallbehandlung im Zwei-Minutentakt, wie von der Deut­schen Krankenhausgesellschaft dargestellt, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on. Vielmehr sei die Pauschale eingeführt worden, weil es Fälle gebe, in denen Patienten mit Bagatellerkrankungen oder für ein Rezept eine Notfallambulanz aufsuchen. „Diese Pa­tien­ten soll der Kran­ken­hausarzt dann zum niedergelassenen Arzt schicken. Für diese Abklärung hat das Krankenhaus bisher kein Geld bekommen“, erklärte Gassen.

Der KBV-Chef wies zudem darauf hin, dass es nicht darum gehe, dass Klinikärzte in kür­zester Zeit Ent­schei­dungen über gefährliche Grunderkrankungen treffen. „In dem Mo­ment, wo er den Eindruck hat, dass hier eine doch akute Gesundheitsstörung vorliegt, hat er selbstverständlich die Möglichkeiten, den Patienten eingehender zu untersuchen und gegebenenfalls auch apparative Untersuchungen anzuschließen“, erläuterte Gass­en. Die neue Abklärungspauschale solle Krankenhäusern dabei helfen, ihre Notfallam­bu­lanzen zu entlasten und zugleich die Patienten zur jeweils angemessenen Versorgungs­form zu führen, ergänzte er.

Viele Patienten nehmen den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Notfalldienst an Krankenhäusern in Anspruch, obwohl sie keine dringende Behandlung benötigen. Für solche Fälle können Bereitschaftsdienst- und Notfallärzte seit dem 1. April die Abklä­rungs­pauschale abrechnen, wenn sie den Patienten an einen niedergelassenen Arzt wei­terleiten. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte die Abklärungs­pau­schale Ende des vorigen Jahres beschlossen und als neue Leistung in den Einheitlichen Bewer­tungsmaßstab aufgenommen. Die Pauschale beträgt tagsüber 4,74 Euro sowie nachts, am Wochenende und an Feiertagen 8,42 Euro.

EB

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