Notfallversorgung: Gassen verteidigt Abklärungspauschale

Berlin – Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat die neue Abklärungspauschale im Bereitschafts- und Notfalldienst verteidigt. Es gehe nicht um eine Notfallbehandlung im Zwei-Minutentakt, wie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft dargestellt, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on. Vielmehr sei die Pauschale eingeführt worden, weil es Fälle gebe, in denen Patienten mit Bagatellerkrankungen oder für ein Rezept eine Notfallambulanz aufsuchen. „Diese Patienten soll der Krankenhausarzt dann zum niedergelassenen Arzt schicken. Für diese Abklärung hat das Krankenhaus bisher kein Geld bekommen“, erklärte Gassen.
Der KBV-Chef wies zudem darauf hin, dass es nicht darum gehe, dass Klinikärzte in kürzester Zeit Entscheidungen über gefährliche Grunderkrankungen treffen. „In dem Moment, wo er den Eindruck hat, dass hier eine doch akute Gesundheitsstörung vorliegt, hat er selbstverständlich die Möglichkeiten, den Patienten eingehender zu untersuchen und gegebenenfalls auch apparative Untersuchungen anzuschließen“, erläuterte Gassen. Die neue Abklärungspauschale solle Krankenhäusern dabei helfen, ihre Notfallambulanzen zu entlasten und zugleich die Patienten zur jeweils angemessenen Versorgungsform zu führen, ergänzte er.
Viele Patienten nehmen den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Notfalldienst an Krankenhäusern in Anspruch, obwohl sie keine dringende Behandlung benötigen. Für solche Fälle können Bereitschaftsdienst- und Notfallärzte seit dem 1. April die Abklärungspauschale abrechnen, wenn sie den Patienten an einen niedergelassenen Arzt weiterleiten. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte die Abklärungspauschale Ende des vorigen Jahres beschlossen und als neue Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Die Pauschale beträgt tagsüber 4,74 Euro sowie nachts, am Wochenende und an Feiertagen 8,42 Euro.
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