Contergan: Bundesrat stärkt Rechte Geschädigter

Berlin – Für Contergangeschädigte, die Leistungen aus der Contergan-Stiftung erhalten, gibt es Rechtssicherheit. Der Bundesrat stimmte heute einer Gesetzesänderung aus dem Bundestag zu. Damit können Ansprüche künftig nur noch in besonderen Ausnahmefällen aberkannt werden. Zahlungen dürfen künftig nur noch dann gestoppt werden, wenn die Empfänger bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben.
Nach der bisherigen Rechtslage durften Leistungsansprüche dem Bundesrat zufolge auch dann aberkannt werden, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung zu bringen waren.
Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Zudem schafft der Bundestagsbeschluss die Grundlage, damit zusätzliche Bundesmittel auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können, um die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für thalidomidgeschädigte Menschen zu verbessern.
Das 1957 von Grünenthal auf den Markt gebrachte Schlafmittel Contergan wurde damals von vielen Schwangeren genommen. Doch bald kamen weltweit ungefähr 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt.
Seit Anfang der 1970er-Jahre erhalten die Geschädigten über die Contergan-Stiftung unter anderem eine monatliche Rente, für die der Bund und die Firma Grünenthal aufkommen. Derzeit gibt es etwa 2.600 noch lebende Leistungsempfänger. Für viele von ihnen ist die monatliche Conterganrente ihre finanzielle Existenzgrundlage.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: