Politik

Corona-Impfung: G-BA ebnet Weg für Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog

  • Donnerstag, 1. Dezember 2022
/Alernon77, stock.adobe.com
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Berlin – Die Zukunft der Coronavirus-Impfverordnung wird weiter intensiv diskutiert. Nachdem in den vergangenen Tagen unterschiedliche Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesendet wurden, hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Weg für die Aufnahme der Schutzimpfung in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen geebnet. Damit wurde erstmals der Beschluss gefasst, um die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Anfang Oktober 2022 veröffentlichte Aktualisierung der Impfempfehlungen gegen das SARS-CoV-2 in der Schutzimpfungs-Richtlinie umzusetzen, hieß es aus dem Gremium.

In der Debatte in dem Gremium der Selbstverwaltung kritisierten Vertreter von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), vom GKV-Spitzenverband sowie der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken die spärlichen Informationen sowie unterschiedlichen Verlautbarungen aus der Politik zur Zukunft der Impfverordnung. Die Selbstverwaltung aus Ärzteschaft und Krankenkassen sei gewillt, binnen eines Quartals die entsprechenden Vereinbarungen und Verträge für eine Coronavirus-Schutzimpfung in der ambulanten Versorgung auf Bundes- und Landesebene zu verhandeln und abzuschließen. Allerdings sei dies nur möglich, wenn der Bund seinerseits die Vereinbarung um diesen Zeitraum von drei Monaten nun verlängert.

Das Problem ist, dass bislang keine neue Regelung für die Verordnung vorliegt. Bislang gibt es nur die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz, dass im ersten Quartal 2023 die Impfungen in bisheriger Form fortgeführt werden. Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärte ein BMG-Sprecher erneut, dass die jetzige Verordnung Ende des Jahres auslaufe. Aber: „Eine Anschlussregelung wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt." Die Finanzierung sei über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) gesichert.

Auf Äußerungen wie dieser, sowie weiterer Gerüchte über die zukünftige Regelung, will sich die KBV nicht verlassen. „Ich kann hier heute keinen Blankoscheck unterschreiben", sagte KBV-Vize-Vorsitzender Stephan Hofmeister. „Unser primäres Ziel, die Menschen ab dem 1. Januar in den Praxen impfen zu können, bleibt bei uns Ärzten bestehen."

Da keiner wisse, wie die künftige Regelung aussehe, könne die KBV der Aufnahme der Impfungen in den Leistungskatalog im Moment nicht zustimmen. „Ich sehe den Ball im Spielfeld des Ministeriums und nicht bei uns." Denn wenn nun der G-BA die Richtlinie für die Schutzimpfungen beschlösse, dann haben die Patienten ab dem 1. Januar den Anspruch darauf, aber es sei organisatorisch wenig geregelt.

Hofmeister plädierte daher dafür, die Abstimmung darüber auf eine G-BA-Sitzung in zwei Wochen zu verschieben. Dies lehnten die Krankenkassen sowie die drei Unparteiischen ab.

Auch Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitenverbandes, sieht es als möglich an, sich in der Selbstverwaltung in den kommenden drei Monaten auf die Modalitäten der Impfung in der Regelversorgung zu einigen. „Uns eint heute die Unzufriedenheit über diesen Status." Sie sieht noch viele Fragen ungeklärt: Neben der Finanzierung, der Honorierung und auch der komplizierten Logistik und Lagerung des Impfstoffes fehle es auch an der künftigen Zuständigkeit der Ärzteschaft. So sei fraglich, ob beispielsweise Betriebsärzte künftig weiter impfen dürften und ob Apotheken weiter mit einbezogen seien. Aus ihrer Sicht haben die Mitglieder des G-BA bei der Umsetzung der Richtlinie für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus bereits alles getan. „Jetzt ist das Ministerium der Adressat unserer Erwartungen."

Auch der unparteiische G-BA-Vorsitzende Hecken erklärte: „Wir haben alles in unserer Macht stehende getan. Wenn auch alle anderen ihre Hausaufgaben machen würden, dann wäre es einfacher. Es ist kein Verschulden der KBV noch des GKV-Spitzenverbandes, dass wir in dieser Situation sind. Es ist das BMG, auf das nun gewartet wird. Wir haben alle Modalitäten implementiert." Daher wolle man „prophylaktisch" die Richtlinie beschließen. Diesem Votum schlossen sich die Vertreterinnen der Krankenkassen an, die KBV stimmte dagegen.

Der Wirbel um die geplante Impfverordnung geht auf politischer Ebene weiter: Gestern hatte der parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) im Gesundheitsausschuss noch erklärt, die Verordnung laufe zum Jahresende aus und werde in die Regelversorgung überführt.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes stellte das BMG dies später noch einmal anders dar: Somit sollen eine mögliche Übergangsregelung für ein Quartal im Gesetz zur Gaspreisbremse verankert werden, das am 12. Dezember in der parlamentarischen Anhörung beraten wird. Bis dahin muss ein entsprechender Änderungsantrag sowie eine neue Impfverordnung vorliegen.

bee

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