Corona: Patientenschützer kritisiert Länder und fordert zum Handeln auf

Düsseldorf – Patientenschützer Eugen Brysch hat die Länder in der Coronapandemie zu schnellem Handeln aufgefordert. „Das Geschrei der Ministerpräsidenten und deren Fingerzeig auf den Bund sind in keiner Weise gerechtfertigt“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz der Rheinischen Post heute.
Die Landesregierungen hätten nichts unternommen, um das nun von ihnen scharf kritisierte Infektionsschutzgesetz zu stoppen. Jetzt steckten sie in einer Sackgasse, in die sie sich selbst manövriert hätten.
Die NRW-Regierung nannte er „seltsam sprachlos“ – sie wisse offenbar nicht, was sie mit den neuen Möglichkeiten des Gesetzes überhaupt anfangen solle. Es müsse dringend geregelt werden, wie es in der Alten- und Krankenpflege weitergehen solle. Das Land hätte „von sich aus aktiv werden müssen“, bemängelte Brysch.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte gestern gesagt, er sehe keinen Spielraum, ganz NRW rechtssicher als Coronahotspot auszuweisen und damit landesweit mehr Sicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung habe gerade erst wieder unterstrichen, wie hoch die Hürden für solche Schutzmaßnahmen der Länder wären.
„Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben“, hatte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz betont. Der Bund trage nun auch die Verantwortung für die weitere Entwicklung der Pandemie.
Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist Vorbehalten der Länder gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Corona-Schutzauflagen entgegengetreten. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre“, sagte der SPD-Politiker heute. „Es sollte viel mehr genutzt werden.“ Davon ginge auch eine Signalwirkung aus, die jetzt gebraucht würde, sagte er mit Verweis auf zuletzt fast 350 Tote in Zusammenhang mit Corona-Infektionen binnen 24 Stunden.
Er finde es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte Lauterbach. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden.
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