Politik

Streit um Hotspotregelung, eindringlicher Appell an die Länder

  • Montag, 28. März 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Christoph Soeder
/picture alliance, Christoph Soeder

Berlin – Der Streit zwischen Bund und Ländern zum weiteren Kurs in der Coronakrise ist groß. Am Ende hängen die Möglichkeiten in der Pandemie allein am FDP-geführten Bundesjustizministerium. Das er­läuterte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute seinen Länderkollegen.

Er habe den Ländern in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Nachdruck erklärt, dass es rechtlich keine Handhabe mehr für bundeseinheitliche Coronaregeln gebe. Das habe eine Prüfung von Bundesjus­tiz­minister Marco Buschmann (FDP) ergeben – und er habe keinen Anlass, an der Bewertung zu zweifeln, sagte Lauterbach vor Journalisten in Berlin.

Der Justizminister habe klargestellt, dass es nur bei einer bundesweit drohenden Überlastung des Ge­sund­heitssystems auch bundesweit greifende Pandemieregeln geben könne. Da auch der Expertenrat der Bundesregierung nicht von einer generellen Überlastung in ganz Deutschland ausgehe, sei eine bundes­weite Regelung rechtlich nicht mehr möglich. Das Maximale, was nun rechtlich möglich sei, sei eine „lo­kale Beherrschung der Pandemie“.

Konfliktbeladene Situation

Lauterbach sprach von einer „konfliktgeladenen Situation“ in der GMK. Grund war, dass einige Länder seit Wochen auf eine Verlängerung der bisherigen Regeln in der Pandemie drängen. Dazu gehört auch eine generelle bundesweite Maskenpflicht.

Mit einem Antrag versuchten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und das Saar­land heute eine Mehrheit in der GMK zu finden, die Übergangsfrist für die bisher geltende Regelungen um vier Wochen zu verlängern. Das fand nach Aussagen von Lauterbach keine Mehrheit. Damit laufen die bundesweiten Maßnahmen wie von der Bundesregierung beschlossen spätestens zum 2. April aus.

Lauterbach rief die Länder dazu auf, ihre Kritik am Auslaufen der bundesweiten Regeln einzustellen und statt­dessen ausgiebig von der Hotspotregelung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung regio­nal begrenzte Coronaauflagen weiterhin ermöglicht.

„Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nut­zen“, kritisierte Lauterbach. Dies halte er für „nicht angemessen“. Der Minister betonte, dass es das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zum Coronahotspot zu erklären und dadurch schärfere Coronaauflagen zu ermöglichen. Nachverhandlungen zu dem neuen Gesetz werde es nicht geben.

Lauterbach begrüßte, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspotmöglich­­keit Gebrauch machen wollen, und er rief weitere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. „Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspotregelung auch zu nutzen“, sagte er.

Kritik an den Ländern, wonach die Kriterien für die Anwendung der Hotspotregelung nicht klar definiert seien, wies Lauterbach zurück. Er führte vier Kriterien an, die für einen Hotspot gelten könnten – wobei diese nicht alle zugleich zutreffen müssten: die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern we­gen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personaluntergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.

Der Minister rief die Bürger auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit auch weiterhin Maske zu tragen – denn die Pandemie könne sich „noch lange hinziehen“, sagte er. „Eine schnelle Verän­derung der Lage steht nicht unmittelbar bevor.“

may/dpa/afp

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