Ärzteschaft

Corona-Warn-App: Gesprächsleistung abrechenbar, QR-Code wichtig

  • Donnerstag, 25. Juni 2020
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Berlin – Der Bewertungsausschuss hat offene Fragen im Einheitlichen Bewertungsmaß­stab (EBM) zu neuen Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App geklärt. Außerdem gibt es für Arztpraxen ein neues Formular mit einem QR-Code für SARS-CoV-2-Tests. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

„Nach der Meldung ‚erhöhtes Risiko‘ in der Corona-Warn-App kann die Gebührenord­nungs­position (GOP) 02402 auch abgerechnet werden, wenn nur ein Gespräch und kein Abstrich erfolgt“, informiert die KBV. Die Leistung ist mit zehn Euro bewertet und wird ex­trabudgetär vergütet, zuzüglich zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale.

Die GOP 02402 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und zwar ausschließlich bei Versicherten, die sich infolge eines Warnhinweises der App testen lassen. Kurative Ab­striche bei Versicherten mit Symptomen sind weiterhin Teil der Versicherten- beziehungs­weise Grundpauschale.

Außerdem gibt es laut der KBV ein neues Formular zur Veranlassung von Coronatests. Es soll in Kürze zur Anwendung in den Praxen bereitstehen. Das Formular enthält einen QR-Code, mit dem getestete Personen ihr Ergebnis online einsehen und bei einer bestätigten Infektion in der Corona-Warn-App freischalten können.

Damit soll es möglich sein, dass Versicherte ihr Testergebnis schneller erhalten und bei einer Infektion mit dem Virus möglichst viele Kontaktpersonen über die Corona-Warn-App informieren können, dass sich ihr Risikostatus verändert hat.

Der Auftragsscheine gliedert sich in zwei Teile: Der obere Teil mit Informationen zur Be­auftragung des Tests geht an das Labor. Den unteren Teil erhält der Versicherte. Auf bei­den Teilen ist ein identischer QR-Code aufgedruckt. „Der QR-Code ist auch der Grund da­für, warum das Formular nicht kopiert werden darf. Denn in diesem Fall gäbe es den QR-Code zweimal und das Testergebnis könnte nicht eindeutig zugeordnet werden“, schreibt die KBV.

In Deutschland stieg heute die Zahl der Downloads der App leicht auf 13 Millionen an, das ent­spricht 15,6 Prozent der Bevölkerung. Wie viele infizierte Nutzer ihren Status in die App eingetragen haben, konnte das Robert Koch-Institut (RKI) nicht beantworten. Es lägen noch keine konsolidierte Auswertung vor.

Das RKI teilte aber via Twitter mit, dass die Corona-Warn-App aus Deutschland kann nun auch von vielen Besuchern aus dem europäischen Ausland heruntergeladen und verwen­det werden kann. Heute sei die An­wen­dung in elf europäischen Ländern in den jeweili­gen App-Stores erschienen, so das RKI.

Neben den Nachbarn aus den Benelux-Staaten kann die App damit auch von Anwendern aus Frankreich, Österreich, der Tschechischen Republik, Polen, Dänemark, Rumänien und Bulgarien verwendet werden, wenn sie sich in Deutschland aufhalten.

Das RKI betonte, mit der Verfügbarkeit in den ausländischen Stores richte man sich „so­wohl an diejenigen, die dauerhaft in Deutschland leben als auch diejenigen, die sich tem­porär zum Beispiel im Urlaub hier aufhalten“. Aus welchem Land die SIM-Karte des Smart­phones stamme, spiele keine Rolle. „Auch bisher schon war die App mit ausländi­schen SIM-Karten nutzbar.“

hil/dpa

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