Coronakrise: Bundesrat billigt Ausweitung der Tests und neue Meldepflichten

Berlin – Der Weg für mehr Tests auf SARS-CoV-2 in Deutschland ist frei: Der Bundesrat billigte heute das neue Pandemieschutzgesetz, das der Bundestag gestern beschlossen hatte.
Die Neuregelung legt unter anderem fest, dass die Krankenkassen die Tests auch dann bezahlen müssen, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen– etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf das Virus getestet werden.
Die Labore müssen nach der Neuregelung künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat.
Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Das beschlossene Gesetz regelt zudem die geplante Prämie, die die Beschäftigten in der Pflege wegen der Coronabelastungen bekommen sollen. Die Pflegekassen zahlen demnach einen Bonus von bis zu 1.000 Euro.
Den vollen Bonus erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, erhält 676 Euro. Die Kassen sollen dafür einen Zuschuss vom Bund bekommen. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Coronaprämie um bis zu 500 Euro aufstocken.
Zudem wird das Pflegeunterstützungsgeld, das Angehörige für die Pflege von Angehörigen beantragen können, ausgeweitet. Die Lohnersatzleistung wird von zehn auf 20 Tage verlängert, die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als Voraussetzung fällt weg.
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