Kritik an Verordnung für SARS-CoV-2-Tests

Berlin − Die neue Verordnung zur Erweiterung von SARS-CoV-2-Tests vom Bundesgesundheitsministerium wird von Krankenhäusern und von der Opposition im Bundestag deutlich kritisiert. So sieht die Verordnung vor, dass es zusätzliche Tests unter anderem auch für Mitarbeiter von Kliniken geben soll. Dies sei zu begrüßen, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Er kritisierte aber vor allem die Organisation rund um die Finanzierung der Tests. So sei zwar mit der Verordnung geklärt, dass auch die Labore der Kliniken von den Gesundheitsämtern beauftragt werden können, die Tests durchzuführen. „Nicht nachvollziehbar ist allerdings die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen“, erklärte Baum.
Laut Verordnungsentwurf sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit denen die vertragsärztlichen Labore abrechnen, die Gelder direkt vom Bundesamt für Soziale Sicherung erstattet bekommen, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Die zusätzlichen Tests werden aus der Liquiditätsreserve des Fonds bezahlt. Der DKG-Hauptgeschäftsführer schlägt vor, dass diese „Fehlkonstruktion“ behoben wird, in dem die „direkte Abrechnung mit den Krankenkassen in der Verordnung verankert wird.“
Kritik an dem Verhalten des GKV-Spitzenverbandes im Rahmen der Kosten für die Tests übt Baum sehr deutlich. Nach seiner Aussage sei der Krankenkassenverband „gerade dabei, die Strategie der Bundesregierung, durch mehr Tests die Epidemie zu bekämpfen, ad absurdum zu führen.“ So hätten die Krankenkassen in den aktuellen Verhandlungen acht Euro pro Test im Krankenhaus vorgeschlagen, während in der vertragsärztlichen Versorgung von 52,50 Euro gesprochen wird. Dem Vernehmen nach fordern die Krankenhäuser bis zu 90 Euro, heißt es aus Verhandlungskreisen.
Die Tests in Krankenhäusern für Patienten sollen Teil des üblichen Krankenhausentgeltes werden. „Die absolut inakzeptablen acht Euro müssen als Hinweis gewertet werden, dass die Kassen die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht mittragen“, heißt es in einer Mitteilung. „Der GKV-Spitzenverband sollte sich überlegen, ob er das Mandat des Parlaments an die Selbstverwaltungspartner zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Testung weiterhin verweigert“, erklärte Baum wörtlich.
Auch aus der Opposition im Bundestag hagelt es grundsätzliche Kritik an der Verordnung aus dem BMG. Als „ordnungspolitischen Murks“ bezeichnet Andrew Ullmann (FDP) die Idee, dass nur die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtet wird, die Kosten zu tragen und sich die Bundesländer „wiederholt einen schlanken Fuß“ machen. Aus seiner Sicht zeige es sich, warum die FDP das zweite Pandemiegesetz im Bundestag abgelehnt habe. So sollten die Länder mehr an der Finanzierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beteiligen.
Sie sollten ihren Beitrag leisten und in den Liquiditätsfonds der Krankenkassen einzahlen, so Ullmann. Auch sieht er durch die ausschließliche Finanzierung der Tests durch die Kassen eine „Kampagne gegen die PKV“. Ullmann: „Durch eine absichtliche Nichtbeteiligung der PKV an der Finanzierung scheint Jens Spahn mit den linken Parteien offensichtlich eine Kampagne gegen die Privaten Krankenversicherungen starten zu wollen“.
Schon vor zwei Wochen, als das zweite Pandemiegesetz verabschiedet wurde, kamen Diskussionen auf, warum die GKV die Kosten für Tests übernehmen soll. Zu dem Zeitpunkt erklärten Vertreter von GKV und PKV, dass dies möglicherweise ein redaktionelles Versehen sei, ärgerten sich aber bereits über die Formulierungen. Auch für die PKV sei klar, dass diese zusätzlichen Tests als nationale Aufgabe sehen und damit aus Steuermitteln finanziert werden müssten, hieß es von einem PKV-Sprecher.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes formuliert dies angesichts der Debatte zu den Tests nun: „Die private Krankenversicherung hingegen kommt bei dem Thema gar nicht vor. Darf, kann oder will sie nicht?“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Union wollen künftig wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Regierung bekommen. So erklärten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Ralph Brinkhaus (CDU) und Rolf Mützenich (SPD) im Spiegel, eine Prüfung über das Krisenmanagement starten zu wollen.
„Aber unsere Rolle als Parlament verlangt auch, dass wir jetzt überprüfen, wie die Bundesregierung diese Kompetenzen genutzt hat. Und wo es nötig ist, werden wir diese Regelungskompetenzen wieder ins Parlament zurückverlagern“, hieß es in einem Gastbeitrag.
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