Politik

Coronatests künftig für Viele mit drei Euro Selbstbeteiligung

  • Freitag, 24. Juni 2022
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht auf einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. Ab 30. Juni 2022 sollen sich die Bürger mit 3 Euro bei den Coronaschnelltests an den Kosten beteiligen./picture alliance, Jörg Carstensen
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht auf einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. Ab 30. Juni 2022 sollen sich die Bürger mit 3 Euro bei den Coronaschnelltests an den Kosten beteiligen./picture alliance, Jörg Carstensen

Berlin – Kostenfreie Coronaschnelltests sollen für vulnerable Gruppen weiterhin möglich sein. Für alle ande­ren sollen für „Bürgertests“ künftig drei Euro Selbstbeteiligung zu leisten sein. Das teilte Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) heute nach einer entsprechenden Einigung in der Regierung auf eine neue Testverordnung mit, die ab dem 30. Juni gelten soll.

Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt, sagte Lauterbach. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der „angespannten Haushaltslage“ nicht mehr zu leisten. Die Bundesländer hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen, betonte der SPD-Politiker.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr 2022 mit Kosten von etwa 2,6 Milliarden Euro – bei voller Übernahme wie bislang seien bis zu fünf Milliarden Euro zu erwarten gewesen.

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Klein­kinder bis fünf Jahre sowie Frauen zu Beginn der Schwangerschaft.

Zugleich soll ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert werden, erläuterte Lauterbach. So werden unter anderem die Vergütungen für Teststellen von 11,50 Euro pro Test auf 9,50 Euro reduziert. Darüber hinaus würden „umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen“ sowie höhere Kontrollfrequenzen eingeführt. Damit reagiere man auch auf registrierte Betrugsfälle.

„Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Coronainfektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbre­chen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein“, sagte Lauterbach. Zum Teil habe es aber Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug gegeben – deshalb werde man die Teststellen effektiver kontrollieren. Der Vorschlag, nur noch in Arztpraxen zu testen, habe „nicht überzeugt“.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte, die neue Testverordnung leiste einen Beitrag dazu, die „fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie“ zu beenden. „Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“

aha/dpa

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