Ärzteschaft

COVID-19: Fachgesellschaften empfehlen Vorausplanung für ambulanten Notfall

  • Mittwoch, 15. April 2020
/picture alliance, Benjamin Ulmer
/dpa

Berlin – Einen Leitfaden „Ambulante patientenzentrierte Vorausplanung für den Notfall“ haben sechs medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften vorgestellt. Er soll ambu­lant tätige Ärzte bei der Gesprächsführung sowie der korrespondierenden, krisentaugli­chen Dokumentation unterstützen.

„Wenn medizinische Notfälle eintreten, besteht häufig ein großer Handlungsdruck, der notfallmedizinisches Handeln mit dem Ziel der Lebenserhaltung gemäß den allerorts etablierten Standards wie automatisch ablaufen lässt, ohne dass der Wille der betroffe­nen Person bekannt ist“, heißt es darin.

Diese selbst sei dann häufig nicht einwilligungsfähig und eine im Notfall belastbare Vo­rausplanung existiere häufig nicht. Angehörige oder gesetzliche Vertreter fühlten sich dementsprechend hilflos. „Patientenverfügungen, so wie sie hierzulande bisher verstan­den und praktiziert werden, erweisen sich in solchen Notfällen regelmäßig als ebenfalls nicht hilfreich“, so die Autoren des Leitfadens.

Gerade in der derzeitigen Coronakrise seien viele Risikopatienten sowie Angehörige, Pfle­gende und behandelnde Ärzte unsicher, wer potenziell von einer Einweisung ins Kranken­haus oder intensivmedizinischen Behandlung profitiere und ob derjenige mit einer sol­chen Therapie überhaupt einverstanden sei.

„Dabei kommt der ambulanten Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung zu, da Patienten – unabhängig von der Coronakrise – nur dann mit dem Ziel einer lebenser­hal­tenden Therapie stationär eingewiesen werden sollten, wenn eine stationäre oder ge­ge­benenfalls auch intensivmedizinische Behandlung (a) medizinisch sinnvoll und (b) vom Patienten gewollt ist“, so die Autoren.

Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen müssten daher im Vorfeld durch qua­­lifizierte Gesprächsbegleitung transparent und verlässlich geklärt und unmissver­ständ­lich dokumentiert werden, so dass im Notfall guten Gewissens danach gehandelt werden könne.

Der neue Leitfaden soll dabei unterstützen. Herausgegeben haben ihn die Deutsche Interprofessionelle Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen (DiV-BVP), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedi­zin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

hil

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