COVID-19: Neue S1-Leitlinie gibt Empfehlungen für die hausärztliche Praxis

Berlin – Noch immer handelt es sich bei dem Großteil der Atemwegsinfekte um Influenza oder Erkältungskrankheiten. Eine klinische Unterscheidung zu SARS-CoV-2-Infektion sei schwierig bis unmöglich, heißt es in der neuen S1-Leitlinie, die die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) am 20. März für die hausärztliche Praxis veröffentlicht hat.
Trotz der vergleichsweise noch wenigen SARS-CoV-2-Fälle bei den Erkältungskrankheiten, sieht die Fachgesellschaft Anlass dafür, neben den „Begründeten Verdachtsfällen“, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden, auch bei anderen Patienten eine SARS-CoV-2-Infektion differenzialdiagnostisch abzuklären.
Als Beispiele werden in der 9-Seitigen Leitlinie akute respiratorische Symptome und der Aufenthalt in Regionen mit vielen Covid-19-Fällen genannt, die nicht zu den offiziellen Risikogebieten zählen. Zudem sei eine Abklärung bei schwerer Erkrankten, die ambulant betreut werden können und bei immunsupprimierten Patienten angezeigt. Dem Gesundheitsamt müssten Hausärzte die Verdachtsfälle aber nur bei Nachweis einer Infektion melden.
Um anderer Patienten und Praxismitarbeiter zu schützen, dürften keine SARS-CoV-2-Tests ohne Schutzausrüstung durchgeführt werden. Insbesondere eine Maske (mindestens FFP2) sei wichtig. Falls das nicht umsetzbar ist, sollte der Hausarzt ein Schild vor der Praxis aufhängen: „Praxis führt keine Testungen durch.“
Wann immer möglich könnten Testungen auch über regionale Teststationen stattfinden. Als pragmatische Lösung schlägt die DEGAM vor, dass Patienten den Rachenabstrich selber durchführen.
Eine Einweisung in die Klinik ohne vorherigen Test, sei bei schweren Pneumonien ebenfalls möglich. Der Hausarzt sollte den Schweregrad mit CRB-65-Index abschätzen. Ist einer von vier Punkten erfüllt, kann eine stationäre Aufnahme in Betracht gezogen werden, bei zwei Punkten sollte diese immer erfolgen.
Darüber hinaus gibt die S1-Leitlinie Empfehlungen, wie das Praxisteam mit symptomarmen Fällen, unangemeldeten Verdachtsfällen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon zu verfahren sollte. Es wird auch über Risikopatientien, andere Arzneimittel, Influenza und Pneumokokkenimpfungen informiert.
Die Autoren weisen darauf hin, dass sich die Informationen jederzeit ändern können. Bei Bedarf würden die Handlungsempfehlung wöchentlich aktualisiert.
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