Palliativmediziner stellen Handlungsempfehlung zur Therapie von Patienten mit COVID-19 vor

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat eine Handlungsempfehlung zur Therapie von Patienten mit COVID-19 vorgestellt. Grundlage der Empfehlungen ist die S3-Leitlinie Palliativmedizin.
„Wir müssen in der Akutmedizin auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Luftnot und Angst vorbereitet sein. Die Palliativmedizin möchte mit ihren heute veröffentlichten Handlungsempfehlungen sowie individueller Beratung die Kollegen auf den Akutstationen unterstützen und stärken“, erklärte der Vizepräsident der Fachgesellschaft, Bernd Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden.
„Wir müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt Entscheidungen über mögliche Therapieeskalationen oder Therapielimitationen vor dem Hintergrund der Kenntnisse über Vorerkrankungen treffen.
Das heißt, beim ersten Kontakt mit dem Patienten sind Inhalte von Vorausverfügungen regelhaft zu erfragen. Eine gut dokumentierte Festlegung zur Therapieeskalation kann Patienten vor Therapiemaßnahmen bewahren, die vor dem Hintergrund einer oder mehrerer schwerer Grunderkrankungen nicht zielführend sind“, sagte Wiebke Nehls, Oberärztin der Lungenklinik Heckeshorn in Berlin und Bereichsleitung Palliativmedizin. Dies sei auch wichtig, um die medizinischen Ressourcen sinnvoll zu verteilen.
Claudia Bausewein, Vorstandsmitglied der DGP und Chefärztin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am Klinikum der Ludwigs-Maximilans-Universität Münche, betonte die Bedeutung von medikamentösen Maßnahmen zur Symptomkontrolle: „So zählt zu den medikamentösen Maßnahmen mit guter Evidenz die Gabe von oralen oder parenteralen Opioiden. Retardierte Opioide mit einem kontinuierlichen Wirkspiegel zeigen eine bessere Linderung der Atemnot als nicht-retardierte Formen“, erinnerte sie.
Die Handlungsempfehlung geht auch auf die symptomatische Therapie von Unruhe und Angst ein. Die DGP empfiehlt bei Patienten, die Medikamente oral einnehmen können, die Gabe von Lorazepam und gegebenfalls Midazolam.
Neben der Behandlung von COVID-19-Patienten ist es laut der Fachgesellschaft wichtig, die palliativmedizinische Versorgung im ambulanten und stationären Sektor trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten. „Dies wird eine große Solidarität unter allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen erfordern“, so die DGP.
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