CSU legt Änderungen zu Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vor
München – Die CSU-Landtagsfraktion hat Änderungen zum umstrittenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) auf den Weg gebracht. Nach der Kritik von Opposition und Sozialverbänden verzichtet die Fraktion in dem geänderten Gesetzentwurf unter anderem auf die Einführung einer Zentraldatei zur Erfassung sämtlicher zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Patienten.
Stattdessen sollen anonymisiert Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen in einem Meldeverfahren erfasst werden, wie die CSU-Fraktion heute in München mitteilte. Persönliche Daten würden dabei nicht aufgenommen – nur die Zahl und Art der Maßnahmen.
In dem Gesetzentwurf war ursprünglich unter anderem eine Unterbringungsdatei vorgesehen, in der die persönlichen Daten der Patienten für fünf Jahre gespeichert und unter bestimmten Umständen auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden sollten.
Der Entwurf von Anfang April war auf heftige Kritik gestoßen und drei Wochen später von der Staatsregierung entschärft worden. Die Gesetzesnovelle dürfe nicht stigmatisierend sein, hieß es von der CSU-Fraktion. „Wir wollen keine Verweise auf Normen des Strafrechts“, sagte der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag, Joachim Unterländer (CSU).
Die Fraktion will in einer Einleitung die Ziele der Novelle aufzeigen. Das hatte als Träger psychiatrischer Versorgungskliniken der Bayerische Bezirketag gefordert. „Wir bringen damit auch zum Ausdruck, dass wir die Heilung als erstes Ziel der Unterbringung im Gesetz nennen wollen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath. Im Zuge der Novelle sollen bayernweit Krisendienste eingeführt werden, die nach Möglichkeit vor einer Zwangsunterbringung eingeschaltet werden.
Am 12. Juni soll im Gesundheitsausschuss des Landtags über die Änderungen des Gesetzentwurfs beraten werden.
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