Bayerns Regierung korrigiert nach heftiger Kritik geplantes Psychiatriegesetz

München – Nach heftiger Kritik am Entwurf für das geplante Psychiatriegesetz in Bayern hat die CSU-Regierung von Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte heute nach einer Kabinettssitzung in München, dass auf die Unterbringungsdatei „vollständig verzichtet“ werde. Darin sollten ursprünglich Daten von Menschen gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden. „Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst“, betonte Schreyer.
Mit dem Gesetzentwurf, der vergangene Woche in erster Lesung im Landtag behandelt wurde, will die bayerische Landesregierung im Kern die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen ausbauen. Ein Schwerpunkt ist ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst, um Betroffene frühzeitig aufzufangen. Dadurch sollen stationäre Unterbringungen, vor allem Zwangseinweisungen, deutlich verringert werden.
Für Empörung sorgte allerdings vor allem die geplante Unterbringungsdatei. Dort sollten für mindestens fünf Jahre von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen Daten gespeichert werden, darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung. Dies sollte auch zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden können. Verbände und Parteien liefen Sturm gegen den Gesetzentwurf.
Kritiker warnten, damit würden Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt. Anhand der gespeicherten Daten könnten die Behörden auch feststellen, ob jemand zum Beispiel wegen Depressionen in der Klinik gewesen sei, hieß es. „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren“, erklärte die Sozialministerin. Die Änderungen sollten nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Heute gab es im Landtag zunächst eine Expertenanhörung.
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