DAK-Gesundheit will finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger

Hamburg – Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat eine Resolution zur solidarischen Neuausrichtung der Pflegeversicherung verabschiedet. Darin fordert die Krankenkasse, Pflegebedürftige und deren Familien durch eine Begrenzung des Eigenanteils finanziell zu entlasten. Der dadurch entstehende Mehraufwand für die Pflegeversicherung soll der Bund laut Resolution durch einen Zuschuss aus Steuermitteln finanzieren.
„Pflegebedürftige sind derzeit einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt. Sie kennen die Höhe ihrer künftigen Eigenanteile nicht und es ist unklar, wie lange sie diese zahlen müssen“, kritisiert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, die aktuelle Ausrichtung der Pflegeversicherung. Der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch, der den Anteil der Versicherten nach Wunsch der DAK deckeln soll, würde den Betroffenen dagegen mehr finanzielle Sicherheit geben.
Die Neuausrichtung der Pflegeversicherung sei jedoch auf finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. „Wir fordern einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss von zehn Prozent der Leistungsausgaben bis 2025“, unterstrich Dieter Schröder, Vorsitzender des DAK-Verwaltungsrats. Aufgrund der demografischen Entwicklung müsse der Steuerzuschuss bis 2045 auf bis zu 25 Prozent der Ausgaben erhöht werden.
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1994 unter anderem mit dem Ziel eingeführt, die Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu verringern – maximal 20 Prozent der Pflegeheimbewohner sollten darauf zugreifen müssen. Mittlerweile ist laut DAK fast jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen.
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