Ärzteschaft

Darmkrebs-­Früherkennung mittels iFOBT: Anforderungen und Vergütung stehen fest

  • Montag, 13. März 2017
Laboranalyse Gerät mit Glasröhrchen /Therina Groenewald stock.adobe.com
Die Auswertung der neuen quantitativen immunologischen Stuhltests erfolgt aus­schließlich im Speziallabor. /Therina Groenewald stock.adobe.com

Berlin – Quantitative immunologische Stuhltests (iFOBT) zur Früherkennung von Darm­krebs sind ab 1. April 2017 für Versicherte ab 50 Jahren Kassenleistung. Zu den Arzt­gruppen, die den Stuhltest auf nicht sichtbares Blut abrechnen dürfen, gehören Haus­ärzte, Gynäkologen, Urologen, Hautärzte, Facharztinternisten und Chirurgen. Der Berufs­verband der Deutschen Urologen (BDU) begrüßt die Einführung der immu­no­logischen Stuhltest-Verfahren grundsätzlich. Da jedoch gleichzeitig der qualitati­ve Guajak-basierte Test auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT) aus der Regelversorgung falle, sieht der BDU den qualitätsgesicherten Ablauf der Früherkennung und die Akzeptanz des Screenings gefährdet.

Wie bisher gibt der Arzt, der die Früh­erkennungsuntersuchung auf kolorek­tales Karzinom durchführt, den Stuhltest an den Patienten aus. Anders als bislang erfolgt die Auswertung des Tests aller­dings nicht in der Praxis, sondern im Labor. Dazu werden neue Gebühren­ordnungspositionen (GOP) in den EBM eingeführt. Nach aktuellem Beschluss des Bewertungsausschusses wer­den Ausgabe und Rücknahme des neuen Stuhltests und die dazugehörige Bera­tung auch nach positivem Ergebnis ab April 2017 nach GOP 01737 im EBM mit 57 Punkten, entsprechend 6 Euro, extra­budgetär honoriert. Der qualitative gFOBT, der direkt in der Arztpraxis aus­ge­wertet wird, darf ab dem 1. April nicht mehr zur Darmkrebsfrüherkennung ein­gesetzt werden. Im kurativen Bereich gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober. Danach kommt auch dort ausschließlich der neue iFOBT zum Einsatz.

Die Auswertung der neuen quantitativen immunologischen Stuhltests erfolgt aus­schließlich im Speziallabor und wird nach GOP 01738 im EBM mit 7,90 Euro (75 Punkten) vergütet. „Wir bedauern, dass der G-BA zu diesem Zeitpunkt ausschließlich auf den laborbasierten quantitativen Stuhltest in der gesetzlichen Darmkrebs-Früherken­nung setzt“, sagt BDU-Präsident Axel Schroeder. 

„Übergangsfrist für gFOBT wäre wünschenswert“

Der BDU fürchtet nun um die Früh­erkennung. Denn der qualitative immunologische Stuhltest konnte traditionell von den Versorgerärzten mit großer Akzeptanz wohnortnah und flächendeckend in der Arztpraxis angeboten und dort ohne Qualitäts­verlust durch lange Transportwege sofort ausgewertet und mit dem Patienten besprochen werden, sagt Schroeder. Es sei derzeit nicht erkennbar, inwieweit mögliche Vorteile quantitativer Tests die technischen und logistischen Probleme der neuen Regelung aufwiegen würden. Studien haben keinen Unterschied in der Effizienz und Validität zwischen qualitativen und quantitativen iFOBT gezeigt (siehe Kasten). 

Zeitverzögerungen auf dem Transport in die Zentrallabore oder heiße Temperaturen im Sommer könnten zu falsch-negativen Befunden führen, sagt Schroeder. „Ringversuche der beteiligten Labore zur externen Qualitätssicherung stehen auf längere Zeit aus. Denn ein von unabhängiger Stelle definierter Referenzwert für quantitative iFOBT exis­tiert bisher nicht. Diesen legt jeder Hersteller selber fest“, kritisiert Schroeder. „Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass beide Tests für eine Übergangszeit parallel Bestand gehabt hätten, um die Qualität und die Akzeptanz des neuen Testverfahrens zu evaluieren.“

Praxistipp der KBV

Auch die KBV hat das Transportporblem erkannt. Für eine bestmögliche Ergebnis­qualität empfiehlt sie, dass die Stuhlprobe möglichst schnell ausgewertet wird. Ärzte sollten ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie die Probe möglichst am Tag nach der Abnahme abgeben. Der Arzt veranlasst dann spätestens am darauffolgenden Werktag die Untersuchung in einem Labor, das solche Untersuchungen durchführen darf.

Ein weiterer Kritikpunkt des BDU betrifft die möglicherweise verlängerte Versorgungs­ketten. Denn qualitative immunologische Stuhltests (Point-of-Care-Tests) mit einem festgelegten Grenzwert für die Konzentration des Hämoglobins, die in der Arztpraxis ausgewertet werden, hatte der G-BA bei der Neuregelung der Früherkennung nicht berücksichtigt.

„Damit wird eine verlängerte Versorgungskette zwischen Patient und Facharzt, dem Speziallabor und wiederum Facharzt und Patient initiiert, die eine schnelle Kommunikation eines positiven Testergebnisses verhindert und unnötige Hürden aufbaut, die eine notwendige Abklärung mittels einer Darmspiegelung zumindest verzögert“, bedauert der BDU-Präsident. 

gie/EB

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