Politik

Zuckersteuer soll schon nächstes Jahr 650 Millionen einbringen

  • Montag, 6. Juli 2026
/Andrea Sachs, stock.adobe.com
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Berlin – Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer soll offenbar früher als zunächst angedacht greifen. Bereits im kommenden Jahr wird dadurch von einem Steueraufkommen von 650 Millionen Euro ausgegangen, wie aus Unterlagen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hervorgeht, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Vom Jahr 2028 an wird dann wieder mit sinkenden Steuereinnahmen durch diese Lenkungssteuer gerechnet, da angenommen wird, dass Getränkehersteller dann ihre Rezepturen anpassen: Kalkuliert wird dann noch mit 450 Millionen Euro jährlich.

„Der infolge der Erhebung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke entstehende finanzielle Spielraum wird genutzt, um die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern“, heißt in Änderungsanträgen zum Gesetz.

Den Bundeszuschuss gibt der Bund aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen an die GKV. Geplant war hierbei ursprünglich eine Kürzung ab 2027 um jährlich zwei Milliarden Euro, was für viel Kritik gesorgt hatte.

Mit einer Zuckersteuer soll dies nun abgepuffert werden: Der Bundeszuschuss soll laut Änderungsanträgen zum BStabG im kommenden Jahr 13,15 Milliarden Euro und von 2028 an jährlich 12,95 Milliarden Euro betragen.

Details zur geplanten Ausgestaltung der Steuer – etwa zur Frage, welche Arten von Getränken darunterfallen sollen – waren zunächst nicht bekannt. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) teilte auf Anfrage mit, an den Details arbeite das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in enger Abstimmung mit dem BMF „mit Hochdruck“. 

Die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke war einer der 66 Vorschläge, die die Finanzkommission Gesundheit (FKG) Ende März zur kurzfristigen Stabilisierung der Beitragssätze vorgelegt hatte.

Das Expertengremium hatte eine gestaffelte Steuer abhängig vom Zuckergehalt angeraten, um Anreize zu setzen, damit Hersteller den Produkten weniger Zucker zusetzen. Vorbild hierfür ist Großbritannien. Die FKG betonte, dass die Steuer herstellernah erhoben werden sollte, zum Beispiel mit dem Inverkehrbringer als Steuerschuldner.

Empfehlung sah Übergangsfrist vor

Damit die Rezepturen verändert werden können, hatte die FKG eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten vorgeschlagen. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) von einer derartigen Steuer ab 2028 gesprochen, das BMG verwies auch auf die Planungssicherheit, die man den Herstellern geben wolle.

Teil der FKG-Empfehlung war auch, dass die Einnahmen aus der Steuer dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte Ende April versichert, bei einer Zuckerabgabe gehe es nicht darum, Löcher im Haushalt zu stopfen. Er hatte damals die Verantwortung im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheitsprävention beim BMG gesehen.

Wie die Welt vor wenigen Tagen unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen berichtete, soll die Steuer nun aber im Bundesfinanzministerium erarbeitet worden sein. Minister Klingbeil stellt heute am späten Nachmittag in Berlin den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und den Finanzplan bis 2030 vor.

Aus der Getränkewirtschaft hatte es zuletzt erneut Gegenwind in Anbetracht der Pläne gegeben. Vergangene Woche appellierten Branchenverbände in einem Offenen Brief an die Politik, „auf zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Verbraucher zu verzichten“. Heute reagierten Spitzenverbände der Branche empört und werteten das Vorziehen der Zuckersteuer auf 2027 als „Affront gegen den Mittelstand“.

Ärzteschaft und Public-Health-Fachleute befürworten einen schärferen politischen Kurs im Umgang mit Zucker dagegen seit Langem. „Das Vorhaben der Bundesregierung, Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte sowie gesüßte Getränke höher zu besteuern, ist aus Sicht der Ärzteschaft ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksameren Präventionspolitik“, hieß es heute vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK).

Die aktuellen Pläne gingen aber nicht weit genug. „Die Ärzteschaft fordert, die Einnahmen aus gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuern konsequent für gesundheitspolitische Zwecke einzusetzen“, betonte die BÄK. Sie dürften nicht allein der Haushaltskonsolidierung dienen.

Zielführend wäre die Einrichtung eines Public-Health-Fonds, aus dem Präventionsprogramme, Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung und weitere Aufgaben des Gesundheitswesens finanziert werden können und der aus den zusätzlichen Steuern auf gesundheitsschädliche Genussmittel gespeist wird.

Die Annahme von 450 Millionen Euro an Steuereinnahmen pro Jahr von 2028 an deckt sich mit der Schätzung der FKG. Diese ging darüber hinaus von mittel- und langfristigen jährlichen Kosteneinsparungen im GKV-System von 20 bis 170 Millionen Euro aus, die jedoch erst verzögert erwartet werden dürften, wie es im Gutachten hieß.

ggr

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