Ärzteschaft

Datenschutz: Kriedel mahnt finanzielle Unterstützung durch Kostenträger an

  • Freitag, 7. Februar 2020
/Tomasz Zajda, stock.adobe.com
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Berlin – Klare Vorgaben sollen Ärzte und Psychotherapeuten künftig dabei unterstützen, sensible Gesundheitsdaten in ihrer Praxis besser zu schützen. Der Gesetzgeber hat dazu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, bis Ende Juni eine Sicherheits­richtlinie zu erarbeiten. KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sieht darin Chancen und Risiken zugleich.

Der höchstmögliche Schutz medizinischer Daten sei heute für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte eine Selbstverständlichkeit, verwies Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on. Die neue Sicherheitsrichtlinie solle dafür künftig konkrete Leitplanken liefern. „Das ist die große Chance“, so Kriedel.

Zugleich befürchtet der KV-Vorstand aber, dass durch „gewisse Normen“ zusätzlicher Auf­wand entstehen und somit auf die Ärzte und Psychotherapeuten enorme Investitions­kos­ten zukommen könnten.

„Dieser zusätzliche Investitionsaufwand muss von den Krankenkassen finanziert werden“, forderte er. Das betreffe insbesondere den Check, ob die jeweilige Praxis den Standard der Sicherheitsrichtlinie erfüllt, aber auch die Telematikinfrastruktur (TI).

Viele Ärzte hätten in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen ganz auf einen Internet­anschluss in ihrer Praxis verzichtet. Nunmehr seien sie verpflichtet, sich an die TI anzu­schließen und müssten so nun „ganz andere Sicherheitsmaßnahmen vornehmen“.

Laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz soll die neue Datensicherheitsrichtlinie für alle Praxen gelten und Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich fest­legen. Die Richtlinie muss im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und jährlich aktualisiert werden.

hil/sb

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