Weichen für elektronisches Zahnbonusheft gestellt

Berlin – Das Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: In enger Zusammenarbeit haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt.
Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
„In nur sechs Monaten konnte das MIO ‚zahnärztliches Bonusheft‘ dank der erfolgreichen Kooperation mit der KZBV fertiggestellt werden. Damit liegen wir voll im Zeitplan“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Das elektronische Bonusheft soll als erstes zahnärztliches MIO in die ePA integriert werden und eine erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärzte mit sich bringen. So entfällt etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihatten.
Patienten können mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren.
In Zukunft können entsprechende Apps mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ Versicherte zudem auch an Vorsorgetermine erinnern, Praxen ihre Patienten einfacher über den aktuellen Vorsorgestatus informieren.
Davon werde das Zahnarzt-Patientenverhältnis ebenso profitieren wie die ohnehin sehr gute Versorgungsqualität, unterstrich KZBV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eßer. „Die Gleichung lautet: Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für Behandlung“, sagte er.
Medizinische Informationsobjekte dienen dazu, medizinische Daten nach einem festgelegten Format zu dokumentieren, beispielsweise standardisiert in einer ePA. Ziel ist es, dass die strukturierten Daten über jedes IT-System ausgelesen und bearbeitet werden können sowie der Informationsaustausch zwischen einzelnen Heilberufen, Kostenträgern und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen erleichtert wird.
Zuvor hatten auch Krankenkassen zum Teil eigene Apps für ein Zahnbonusheft angeboten. So startete die Barmer Ende 2018 eine App, die Besuche digital erfasste und an Vorsorgetermine erinnerte.
Laut einer Umfrage der Kasse müsse jeder sechste GKV-Versicherte mit einem Bonusheft dies zunächst suchen, ein Viertel der Befragten holte sich auch nachträglich keinen Stempel für die erfolgte Untersuchung.
GKV-Versicherte, die einen Anspruch auf einen Festzuschuss stellen wollen, benötigen ein über zehn Jahre gepflegtes und vollständiges Zahnbonusheft. Allerdings hätten nur 66 Prozent der GKV-Versicherten in Deutschland überhaupt ein Zahnbonusheft, so die Kasse.
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