Politik

Datenschutz­beauftragter: 3G-Pflicht für Arbeitnehmer „vorstellbar“

  • Mittwoch, 10. November 2021
/PhotoSG, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDi) Ulrich Kelber hält eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durch gesetzliche Änderungen für möglich.

„Die weitergehende oder sogar pauschale Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage, die noch geschaffen werden muss“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine gesetzliche 3G-Pflicht am Arbeits­platz ist aber grundsätzlich datenschutzrechtlich vorstellbar.“

SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie würde bedeuten, dass Beschäftigte nach­weisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.
Viele Fragen sind noch ungelöst.

Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, sagte Kelber. Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen.

„Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesund­heitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen.“

dpa

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