Debatte über Strafzahlungen wegen fehlenden Anschlusses an die Telematikinfrastruktur

Berlin – Um die Verwendung von Strafzahlungen von Ärzten, die sich nicht fristgerecht haben an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen, ist eine weitere Debatte zwischen Vertretern von Krankenkassen und Ärzten entstanden. Bis zum 30. Juni mussten Konnektoren bestellt oder in den Praxen installiert sein. Sonst drohen Strafen.
Laut einer Regelung im vorgelegten Digitalisierungsgesetz (DVG) soll der bisherige Honorarabzug von einem Prozent auf 2,5 Prozent erhöht werden, wenn bis März 2020 das Gerät nicht bestellt wurde. Dagegen wehren sich mehrere Ärzteverbände, zuletzt die Freie Ärzteschaft und Medi.
Nun erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, das Geld aus den Honorarkürzungen bei den Ärzten müsse wieder an die Krankenkassen zurückfließen. „Denn schließlich sind das Beitragsgelder, die dann für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen müssen“, sagte Pfeiffer dem Handelsblatt. Spekuliert wird, dass es insgesamt um eine Größenordnung von etwa 120 Millionen Euro geht.
Dem widersprechen Ärztevertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Hartmannbund. KBV-Chef Andreas Gassen sagte dem Handelsblatt, die GKV-Forderungen gingen „am Thema vorbei.“
Hartmannbund-Präsident Klaus Reinhardt sieht es als „schlimm genug, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen Repressalien ausgesetzt sind.“ „Frau Pfeiffer verkennt völlig, dass es sich bei dem einzubehaltenden Honoraren um die für Versorgung der Versicherten vorgesehenen Beitragsgeldern aus der Gesamtvergütung handelt.“
Diese Gelder würden mit „befreiender Wirkung“ an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlt. „Dementsprechend gehörten die sogenannten Strafzahlungen zurück in die Gesamtvergütung, wo sie – wie von Frau Pfeiffer ja gefordert – unmittelbar der Versorgung der Versicherten zur Verfügung stünden.“
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