KV Nordrhein begrüßt Pläne zu eigenem Datenschutzgesetz

Düsseldorf – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Passagen zum Datenschutz aus dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) herausgenommen. Er plant zum Datenschutz ein eigenes Gesetz. Das stößt auf Zustimmung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO).
„Durch die bereits in Kraft getretenen und für die Zukunft noch geplanten Gesetze des Bundesgesundheitsministers entsteht eine enorme Dynamik, auch bei der – überfälligen – Digitalisierung des Gesundheitswesens“, sagte KVNO-Chef Frank Bergmann.
Die jetzt bekannt gewordenen Pläne des Ministers, in der zweiten Jahreshälfte ein eigenes Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem unter anderem Versicherte bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 startenden elektronischen Patientenakte unterstützt werden sollen, begrüßen man sehr. „Wichtig ist, dass dabei nicht nur die Datenschutzinteressen der Versicherten, sondern auch der übrigen Akteure im Gesundheitswesen entsprechende Beachtung finden“, so Bergmann.
Er nannte es richtig, mehr Sicherheit für alle zu schaffen und dem Thema Datenschutz im Rahmen der neuen Anwendungen und der Vernetzung im Gesundheitswesen gebührend Rechnung zu tragen. Da sei „genau das, was wir vor dem Hintergrund der Kritik und der Befürchtungen bei diesem Thema auch auf ärztlicher Seite brauchen“.
Bergmann rief Spahn dazu auf, die Akteure der Selbstverwaltung, insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen, im Vorfeld in seine Pläne mit einzubeziehen. So könne man Bedenken und Erfahrungen einbringen, hieß es.
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