Vermischtes

Defizite bei Rettungseinsätzen in Mecklen­burg-Vorpommern

  • Donnerstag, 19. April 2018
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Schwerin – Die Zahl der medizinischen Rettungseinsätze in Mecklenburg-Vorpommern ist deutlich angestiegen. 2016 wurden die Rettungssanitäter etwa 123.000 Mal gerufen. Damit stieg die Zahl der Fälle innerhalb eines Jahres um etwa zwei Drittel an. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern (BMV) hervor.

Auch Notärzte wurden demnach erheblich häufiger gerufen. Sie rückten etwa 69.500 Mal aus. 2015 mussten sie gut 45.000 Mal Hilfe leisten. Zahlen für 2017 lagen nicht vor. Das Gesundheitsministerium sieht mehrer Gründe für den rapiden Anstieg. „Die Menschen wählen heutzutage sehr viel schneller die 112 als früher. Aber auch die Alterung der Bevölkerung bringt mehr Einsätze», sagte ein Sprecher.

Wie die Datensammlung weiter zeigt, überschreiten die Rettungssanitäter weiterhin häufig die vorgeschriebene Einsatzfrist von zehn Minuten. Nur in 66,4 Prozent der Fälle wurden laut Statistik mit der gesetzlich fixierten Ankunftsfrist von 10 Minuten absolviert. 33,6 Prozent überschritten somit die Zeitvorgabe. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden die Fristen sogar in jedem zweiten Fall überschritten. Nur wenig besser sah es im Nordwestmecklenburg aus.

Die wenigsten Fristüberschreitungen gab es den Erhebungen zufolge erwartungsgemäß in der kreisfreien Stadt Rostock mit 12,2 Prozent. Die durchschnittliche Wartezeit der Patienten lag 2016 bei 10,7 Minuten. Für Notärzte gelten Einsatzfristen von 15 Minuten. Diese Vorgabe wurde 2016 in zwei von zehn Fällen nicht eingehalten. Die meisten Verzögerungen gab es auch hier im Landkreis Ludwigslust-Parchim, wo nur die Hälfte der Notartzeinsätze fristgemäß war.

„Die Rettungsdienstversorgung unseres Landes ist ungenügend. Besonders die Bewohner der Landkreise müssen im Notfall lange warten“, kritisierte der BMV-Abgeordnete Matthias Manthei. Er beklagte zudem, dass die Landesregierung bei der Berechnung der Hilfsfristen nun Änderungen zu Lasten der Patienten plane. „In Fällen, in denen ein Notarzt nötig ist, soll nach ihrem Willen in Zukunft ein Rettungswagen ausreichen, der telemedizinisch aufgerüstet ist“, erläuterte Manthei und bezeichnete dies als verantwortungslose Trickserei.

Kritik kam auch von der Linksfraktion. Die mit dem Rettungsdienstgesetz von 2015 eingeführte Befristung der Verträge für Rettungsdienstleister sorge für zusätzliche Probleme, wie mangelnde Investitionsbereitschaft der Träger, beklagte der Abgeordnete Torsten Koplin. Bei einem Treffen mit Vertretern von Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft und den Landkreisen sei deutlich geworden, dass Handlungsbedarf bestehe. Notfallretter und Ärzte arbeiteten angesichts steigender Einsatzzahlen bis an die Grenzen ihrer Belastung, sagte Koplin.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums verwies darauf, dass die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten zu den strengsten bundesweit gehöre. Um diese Frist besser einhalten zu können, hätten Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Rettungsdienste entschieden, die Standorte für Rettungswachen und Notärzte zu überprüfen. Mit der angestrebten Gesetzesänderung solle die telemedizinische Begleitung von Einsätzen ermöglicht werden. Damit hätten Rettungssanitäter noch vor Eintreffen des Notarztes die Möglichkeit, einen Arzt zuzuschalten. Den Vorwurf, dass damit Zeiten „schöngerechnet“ würden, wies der Sprecher zurück.

dpa

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