HNO-Ärzte kritisieren Abwertung von Mandeloperationen

Neumünster – Den Beschluss zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens ab 2023 wird vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte scharf kritisiert.
„Mit großem Entsetzen“ nehme man den Beschluss von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zur Kenntnis, für zahlreiche Eingriffe des HNO-Fachgebiets eine Absenkung der Vergütung festzulegen. Von der Abwertung seien auch häufige Kinder-Operationen der Rachen- und Gaumenmandeln betroffen.
„Diese Eingriffe sind bereits seit längerem nicht mehr wirtschaftlich erbringbar. Die Folge sind lange Wartezeiten für die kleinen Patienten", warnte Verbandspräsident Jan Löhler. Der Beschluss des Bewertungsausschusses verschärfe die Lage zusätzlich. „Wir steuern auf einen Notstand bei Kinder-Operationen zu.“
Mit Blick auf die aktuelle Versorgungslage für Kinder bundesweit sei es mehr als unverständlich, wie die Vertragspartner einen solchen Beschluss fassen können, so Löhler. So steuere man "auf den nächsten Zusammenbruch eines Versorgungsbereichs zu".
Durch den Beschluss werden unter anderem die Adenotomie mit Parazentese und Paukenröhrcheneinlage (Kategorie N1) sowie die Lasertonsillotomie (Kategorie N2), als zwei der häufigsten Operationen überhaupt, weiter abgewertet. Für eine Adenotomie-Operation zahlen die Krankenkassen künftig nur noch knapp 105 Euro. Eine Lasertonsillotomie kann ab kommendem Jahr nur noch mit etwa 170 Euro abrechnet werden.
Wie der Berufsverband betont, seien aber gleichzeitig die Kosten für ambulante Operateure durch steigende Hygieneanforderungen, wachsende Raum-, Personal- und Materialkosten sowie die Inflation stark angestiegen.
„Unter diesen Voraussetzungen können vor allem ambulante Operationen der unteren Kategorien schlicht nicht mehr erbracht werden“, warnte Löhler. Während planbare Operationen bei Erwachsenen notfalls aufgeschoben werden können, habe eine Verzögerung bei Kindereingriffen oft nachhaltige Folgen. Aktuell liege die Wartezeit in den Krankenhäusern bei sechs bis neun Monaten, in ambulanten OP-Zentren bei drei bis vier Monaten.
„Gemessen an der Entwicklung eines Kindes, sind das exorbitant lange Wartezeiten und machen mehr als zehn Prozent der Lebenszeit bis zur Einschulung aus.“ Als Sofortmaßnahme schlägt Löhler vor, den Bereich der HNO-ärztlichen Kindereingriffe aus der EBM-Systematik auszugliedern. „Da die Selbstverwaltung offenbar nicht Willens oder in der Lage ist, die Versorgung der kleinen Patienten sicherzustellen, muss die Politik hier dringend eingreifen und den Bereich der Kinder-Operationen aus dem AOP-Katalog herausnehmen und besser bewerten.“
Eine Möglichkeit sei, die Adenotomie sowie die Tonsillotomie in den kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen Bereich der neuen sogenannten Hybrid-DRG einzugliedern.
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