Deutscher Ärztetag hat Strukturreformen, Suchtmedizin und Weiterbildung auf der Agenda

Berlin – Der herrschende „Reformdruck“ im Gesundheitswesen muss vor allem für Strukturanpassungen genutzt werden und über „reine Sparbemühungen“ hinausgehen. Dies betonte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), heute im Rahmen einer Vorab-Pressekonferenz zum 130. Deutschen Ärztetag (12. bis 15. Mai 2026 in Hannover).
Die Delegierten des Ärztetages werden sich deshalb unter anderem auch intensiv mit der geplanten Einführung des Primärversorgungssystems, der Neuregelung der Notfallversorgung und der praktischen Umsetzung der Krankenhausreform in den Ländern beschäftigen, so Reinhardt.
Aus Sicht der Bundesärztekammer sei es beispielsweise folgerichtig, die Etablierung eines geordneten Primärversorgungssystems anzugehen. Der BÄK-Präsident verwies auf einen Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages, wonach es eine Zugangssteuerung sowie klare Strukturen für die primäre Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung brauche. Derzeit sei das System schlicht „wenig effizient“.
Bei der Umsetzung gelte es nun, einen „bürokratischen Overkill“ unbedingt zu vermeiden, warnte Reinhardt. Zwingend notwendig seien Pragmatismus, eine klare Orientierung am Versorgungsalltag und eine weitgehende Einbeziehung der ärztlichen Selbstverwaltung.
Genutzt werden sollte die Expertise der Ärzteschaft auch für die geplante Notfallreform, sagte Reinhardt. Trotz grundsätzlich richtiger Ziele bewerte man den aktuellen Gesetzentwurf seitens der BÄK in Teilen „problematisch“.
Dies betreffe insbesondere das auch von zahlreichen anderen ärztlichen Organisationen kritisierte 24/7-Angebot in der ambulanten Versorgung inklusive eines aufsuchenden Dienstes – eine solche Idee sei mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und geplanten finanziellen Kürzungen „schwierig nachzuvollziehen“ und praktisch nicht umsetzbar. Auch das Nebeneinanderstehen von verschiedenen Ersteinschätzungssystemen bewerte man als „nicht sachgerecht und verwirrend“.
Zur bereits im Gange befindlichen Krankenhausreform sagte Reinhardt, man sehe nach wie vor Anpassungsbedarf. „Wir brauchen aus unserer Sicht eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltevergütung, die dann tatsächlich fallzahlunabhängig sein muss.“ Bei den Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen seien ebenfalls „Korrekturen unabdingbar“.
Ein der BÄK im Zusammenhang mit der Krankenhausreform besonders am Herzen liegendes Thema stelle die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung dar, so Reinhardt. Die Umstrukturierung bedeute weniger Krankenhäuser, welche über eine vollumfängliche Weiterbildungsbefugnis verfügen. Die Folge sei eine Notwendigkeit zu mehr Weiterbildungsverbünden und Rotationen – wofür man die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen, unter anderem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, brauche.
Neben der Auseinandersetzung mit diesen und weiteren gesundheitspolitischen Themen biete der kommende Ärztetag auch ein fachliches Schwerpunktthema, so der BÄK-Präsident. Zum Thema Suchtmedizin erwarte man Hendrik Streeck (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, sowie weitere Expertinnen und Experten. Neben stoffgebundenen Suchtmitteln würden dabei auch die zunehmenden Probleme mit risikobehafteter Mediennutzung ausgeleuchtet.
Zudem werde sich der 130. Deutsche Ärztetag vertieft mit der Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung befassen. Man wolle die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) verschlanken und zugleich auf künftige Herausforderung ausrichten.
Reinhardt äußerte sich auch zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): „Die Umsetzung läuft.“ Im Moment fänden Detail- und Plausibilitätsprüfungen statt – er erwarte, dass es noch im Laufe des Jahres einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geben wird.
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