Deutscher Pflegerat legt Positionen zur Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung vor

Berlin – Die Expertengremien des Deutschen Pflegerats legten jüngst Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) in Krankenhäusern vor.
Der Pflegerat fordert damit grundsätzlich die Einrichtung eines eigenständischen pflegerischen Instituts für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP). Dies sei notwendig, um quantitative und qualitative Personalerfordernisse in der Pflege nachhaltig zu gewährleisten.
Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, betonte, um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, seien weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. Dabei müssten die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen berücksichtigt werden.
„Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden“, so Maier. Derzeit sei es aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Ziel müsse es sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen, einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen, auch unter Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen abzubilden. Zudem sei eine kontinuierliche Evaluation unerlässlich.
Bezüglich der pflegerischen Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Fach- und Funktionsbereichen betonte Maier, hierzu müssten Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung weiterentwickelt werden. Diese sollten sich beispielsweise nicht nur auf ein Organersatzverfahren – wie ECMO und Beatmungstherapie – beziehen.
Eine „Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent“ stelle eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung in diesen Bereichen dar, so Maier. Darüber hinaus sollten auch organisatorische und administrative Tätigkeiten ebenso wie eine strukturierte Praxisanleitung in die Personalbedarfsermittlung einbezogen werden.
Zudem sieht der Pflegerat den Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) auf Masterniveau zur pflegewissenschaftlichen Begleitung des Behandlungsteams als erforderlich an.
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