Hartmannbund in NRW fordert Personalmindestausstattungen in Krankenhäusern

Düsseldorf – Der Landesverband Nordrhein des Hartmannbundes (HB) fordert anlässlich der Krankenhausreform Personaluntergrenzen für den ärztlichen Dienst in Krankenhäusern.
„Die Einführung von Personalmindestausstattungen im Pflegedienst in immer mehr Fachabteilungen seit dem Jahr 2019 hat dem betriebswirtschaftlich motivierten Abbau von Pflegestellen in den Krankenhäusern erfreulicherweise ein Ende gesetzt“, erläuterte der Landesvorsitzende Stefan Schröter im Rahmen der Landesdelegiertenversammlung Anfang Dezember. Die Krankenhausträgern hätten zugleich die notwendige Sicherheit erhalten, dass die Krankenkassen die Kosten dafür tragen.
„Dies ist auch für das ärztliche Personal erforderlich, da sich anderenfalls betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Kostenbegrenzung verstärkt auf die ärztlichen Personalbudgets auszuwirken drohen“, so Schröter.
Deshalb sei es nötig, die Kosten für das ärztliche Personal aus den Fallpauschalen herauszunehmen. Vielmehr sollten die Kassen sie direkt übernehmen, fordert der HB-Landesverband.
Eine angemessene Personalausstattung trage nicht nur zur Patientensicherheit bei, sondern verbessere darüber auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, fördere die Qualität der fachärztlichen Weiter- und beruflichen Fortbildung und steigere letztlich die Freude am Beruf – dies diene einer nachhaltigen Personalentwicklung und Personalsicherung, betonte der Landesvorsitzende.
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