Politik

Pflegepersonal­bemessung in Krankenhäusern soll 2024 starten

  • Mittwoch, 15. November 2023
/picture alliance, Kay Nietfeld
/picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Ein Pflegepersonalbemessungsinstrument soll mittelfristig sicherstellen, dass Krankenhäuser mit einer bedarfsgerechten Anzahl an Pflegekräften arbeiten.

Mit der Umsetzung eines solchen Instruments trage man auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und damit zur Fachkräftesicherung in diesem Bereich bei, heißt es in einem Entwurf für eine Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Mit dem Verordnungsentwurf, die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sollen zunächst Regelun­gen festgelegt werden, wie die Daten zur Soll- und Ist-Personalbesetzung in den Krankenhäusern zu erheben sind. Basis bildet, wie im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehen, das von Mai bis Juli erprobte Kon­zept der PPR 2.0.

Anhand der übermittelten Daten soll in einem ersten Schritt ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalausstattung zur mithilfe der PPR 2.0 ermittelten Soll-Personalausstattung verhält.

In einem nächsten Schritt soll dann eine Konvergenzphase eingeleitet und Regelungen getroffen werden, mit denen die stufenweise Anhebung des Erfüllungsgrades der Soll-Personalbesetzung mit dem Ziel des Perso­nal­­aufbaus beginnt. „Für den Fall des Unterschreitens des festgelegten Erfüllungsgrades können künftig in der Rechtsverordnung Sanktionen festgelegt werden“, heißt es im Entwurf.

Der Anwendungsbereich der Verordnung soll auf bettenführende Normalstationen der Somatik für Erwachse­ne sowie auf bettenführende Normalstationen der Somatik und Intensivstationen für Kinder beschränkt blei­ben.

Bestimmte Einrichtungen – verwiesen wird auf § 17b Absatz 1 Satz 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes – sollen „aufgrund ihres speziellen Profils und einer anderen Personalstruktur“ ausgenommen bleiben. Dazu würden unter anderem eigenständige Stationen für Kinder- und Jugendpsychosomatik sowie spezialisierte eigenständige stationäre Einrichtungen für Neuro- und Sozialpädiatrie, Kinderrheumatologie, Kinderderma­tolo­gie oder Kinderdiabetologie gehören.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf nach den Vorgaben der Rechts­verordnung ermitteln. Dazu enthält der Verordnungsentwurf, abgeleitet aus der PPR 2.0, detaillierte Begriffs­bestimmungen zu Pflegefach- und Pflegehilfskräften sowie jeweils spezifische Vorgaben zur Personalbemes­sung auf Normalstationen für Erwachsene, auf Normalstationen für Kinder und auf Intensivstationen für Kin­der.

Um die Anzahl der auf der jeweiligen Station auf der Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflege­fachkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (Soll-Personalbesetzung) zu ermitteln, sollen verschiedene Pflegegrundwerte sowie die Zahl der Patienten in den jeweiligen Patientengruppen einen Minutenwert ergeben, welcher dann in Vollzeitäquivalente umgerechnet wird.

Mit der Verordung soll zudem die Übermittlung der erhobenen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geregelt werden. Die Krankenhäuser wären demnach verpflichtet, die ermittelten Anga­ben zu Soll- und Ist-Personalbesetzung monatsbezogen für die jeweilige Station und Schicht jeweils bis zum 15. Tag des auf ein Quartal folgenden Monats dem InEK zu übermitteln.

Die Übermittlung soll erstmals zum 15. April 2024 erfolgen. Über diese quartalsweise Meldung hinaus, sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, eine Jahresmeldung abzugeben – dies soll erstmals bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung