Politik

Diakonie: Zeitnahe Reform der Pflegeversicherung notwendig

  • Montag, 16. März 2026
/Halfpoint, stock.adobe.com
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Berlin – Eine nachhaltige Reform der Pflegefinanzierung mahnten heute die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) an. Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung seien unter anderem die Rückerstattung der Mittel zur Bewältigung der Coronapandemie, eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sowie der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch notwendig.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, warnte, das System befinde sich „schon heute an seiner Belastungsgrenze“. Was die Bundesregierung mit dem „Zukunftspakt Pflege“ bisher als Basis für kommende Reformen vorgelegt hat, bleibe „weit hinter dem zurück, was angesichts der aktuellen Lage notwendig“ sei. Der im Dezember veröffentlichte Bericht der Bund-Länder-Kommission gebe weder Antworten auf die drängenden Fragen der Finanzierung noch auf die der Versorgungssicherheit in der Pflege.

„Es fehlt ein abgestimmtes Konzept, das sofort umgesetzt werden könnte“, kritisierte Ronneberger. In der Roadmap und den fachlichen Eckpunkten würden zwar viele fachlich mögliche Maßnahmen und Ansätze beschrieben, aber es keine umsetzbare Entscheidung getroffen worden. Auch die angekündigte Einigung im Bund-Länder-Austausch lasse weiter auf sich warten.

Angesichts der anstehenden Verhandlungen zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2027 befürchte man, dass für die Pflege „deutlich zu wenig Ressourcen“ bereitgestellt werden könnten. „Wer aber mit dem Ziel antritt, die Pflege grundlegend zu reformieren, muss das auch auskömmlich finanzieren“, so Ronneberger.

Als Maßnahmen zur Erhöhung der Einkommensseite der Pflegeversicherung fordern die Verbände eine vollständige Rückzahlung der während der Coronapandemie verausgabten Mittel in Höhe von knapp sechs Milliarden Euro. Zudem plädieren sie für einen dauerhaften Steuerzuschuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie etwa die Ausbildungskosten in der Pflege.

Als weitere Maßnahmen werden unter anderem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze „mindestens auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze“, ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, die Einbeziehung von anderen Einkommensarten in die Finanzierung sowie eine Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds angeführt.

„Nur der Sockel-Spitze-Tausch ermöglicht eine dauerhafte Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile, schafft echte Kalkulierbarkeit und löst damit das Kernversprechen einer echten Pflegereform ein“, betonte Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. Versicherte, die lebenslang Beiträge geleistet haben, müssten Klarheit über ihre maximalen finanziellen Belastungen im Pflegefall haben.

Eine Dynamisierung, wie die kürzlich von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgeschlagene automatische Koppelung der Leistungen der Pflegekassen an die jährliche Inflationsrate, könne den Anstieg der Eigenanteile in der Pflege bestenfalls dämpfen, warnte Leonhardi. Da die Kostensteigerungen in der Pflege deutlich über der allgemeinen Inflationsrate liegen, würden die Eigenanteile mit einer solchen Lösung „keinesfalls dauerhaft“ stabilisiert.

Heinz Rothgang, Gesundheitsökonom an der Universität Bremen, unterstrich diese Analyse. Das Modell des Sockel-Spitze-Tausches könne die Eigenanteile langfristig stabilisieren, ohne die Versicherung überproportional zu belasten.

„Die daraus resultierenden Mehrausgaben der Pflegeversicherung können ohne Beitragssatzsteigerungen finanziert werden, wenn weitere Einkunftsarten verbeitragt werden, die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung installiert wird“, so Rothgang. Dies sei eine Frage der Interessensabwägung – leider sei Pflege aber ein Thema, welches in der Politik nicht an erster Stelle steht.

aha

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