Diesel-Fahrverbote sind grundsätzlich zulässig

Leipzig/Düsseldorf – Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig heute. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.
Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.
Grenzwerte seit Jahren problematisch
Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.
Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.
Ärger mit der EU
Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert – andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.
Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als „effektivste“ Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten „ernstlich geprüft“ werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“ für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rechnet nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten nur mit begrenzten Folgen. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden“, sagte sie heute. Aber es gehe „wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland“.
Verhältnismäßigkeit prüfen
Merkel verwies darauf, dass viele von zu schmutziger Luft betroffene Städte „nicht so sehr große Überschreitungen der Grenzwerte haben“. Das Thema der Verhältnismäßigkeit spiele im Urteil auch eine große Rolle. Das heiße, man könne vielleicht sehr schnell auch die notwendigen Grenzwerte einhalten.
Die Kanzlerin betonte, dass Luftreinhaltepläne auf jeden Fall umgesetzt werden müssten – auch mit Hilfe des Bundes. Sie hob unter anderem ein bereits laufendes Milliardenprogramm zur Förderung von kommunalen Maßnahmen hervor. Städte mit besonderen Problemen sollten noch einmal gesondert angeschaut werden.
Wer nach dem Urteil der Leipziger Richter „jetzt die rechtlichen Handlungsoptionen hat, das müssen wir prüfen“, sagte Merkel. Hierüber solle auch mit Kommunen und Ländern gesprochen werden. Die Kanzlerin äußerte sich in einer Pressekonferenz mit Serbiens Staatspräsident Aleksandar Vucic.
Fahrverbote verhindern, Industrie in der Pflicht
Das Verkehrsministerium will Diesel-Fahrverbote in Städten auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch abwenden. Es sei „das ganz klare Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Das ist auch machbar mit der Vielfalt der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben“, sagte der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU).
Auch Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte, ihr Ziel bleibe, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssten, weil die Luft auf anderem Weg sauber zu bekommen sei. Es gebe hierfür jetzt noch einen Zeitraum, der mit „beherzten Maßnahmen“ genutzt werden müsse. Die Autohersteller als „Verursacher des Problems“ dürften dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sagte Hendricks. Gebraucht würden auch technische Nachrüstungen, „die so viel bringen, dass der Stickoxid-Ausstoß deutlich sinkt, und man damit weiter in die Innenstädte fahren kann“. Der Druck dafür sei jetzt größer geworden.
Lungenärzte begrüßen Urteil
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) begrüßt das Urteil und fordert die Kommunen auf, die Fahrverbote in den stark mit Abgasen belasteten Regionen auch umzusetzen. „Das Problem ist, dass sich niemand den schädlichen Effekten von Abgasen vollständig entziehen kann“, sagte DGP-Präsident Klaus F. Rabe. Es liege in der Verantwortung der Kommunen, die Luftreinhaltepläne umzusetzen und zu einer besseren Luftqualität in den Ballungsgebieten beizutragen.
Neben den Fahrverboten als ultimative Maßnahme gehören der DGP zufolge auch eine Ausweitung der Umweltzonen, eine verbesserte Verkehrsorganisation zur Vermeidung des Stop-and-go-Verkehrs sowie eine attraktivere Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu den möglichen Maßnahmen. Die Automobilindustrie müsse durch strengere gesetzliche Auflagen dazu bewegt werden, die Emissionsrate ihrer Kraftfahrzeuge zu verbessern.
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