Digitales Rezept: Montgomery begrüßt geplanten Gesetzentwurf

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) hat die in dem Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthaltenen Regelungen für das digitale Rezept begrüßt. „Der Deutsche Ärztetag hat in diesem Jahr berufsrechtlich den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet“, sagte Frank Ulrich Montgomery im Vorfeld der Verbändeanhörung des Referentenentwurfs im Bundesgesundheitsministerium am kommenden Montag.
Es sei folgerichtig, dass jetzt auch der Gesetzgeber tätig wird und die ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung ermöglicht. Montgomery wies darauf hin, dass Ärzte auch bei der Arzneimittelverordnung im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ihrer im Berufsrecht verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen müssten. „Sie müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Arzneimittelverschreibung aus der Ferne medizinisch vertretbar und sicher ist oder nicht", so der BÄK-Präsident.
Geplante Sicherheitsmaßnahmen lobenswert, aber ausbaufähig
In einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben hat die BÄK zusammen mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zudem die geplanten Maßnahmen für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung gelobt. Insbesondere sind aus Sicht der BÄK und der AkdÄ die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden bei Vorkommnissen mit gefälschten beziehungsweise qualitätsgeminderten Arzneimitteln sowie die Erweiterung ihrer Rückrufkompetenz bei Sachverhalten richtige und wichtige Vorhaben. Weitere Schritte seien jedoch notwendig. BÄK und AkdÄ haben sich deshalb dafür ausgesprochen, vorhandene „Lücken“ in der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln durch geeignete gesetzliche Regelungen zu schließen und damit für höhere Patientensicherheit in der medikamentösen Therapie zu sorgen.
Verbot des Parallelvertriebs von Arzneimitteln notwendig
So haben BÄK und AkdÄ den Gesetzgeber aufgefordert, ein Verbot des Parallelvertriebs von Arzneimitteln in die fachliche und politische Diskussion einzubringen. Der Grund: Die Vertriebswege und Lieferketten von Arzneimitteln in und außerhalb der Europäischen Union mit mehreren Zwischenhändlern seien unübersichtlich und hätten in den letzten Jahren häufig zu kriminellen Manipulationen geführt beziehungsweise diese begünstigt. „Der Parallelvertrieb von Arzneimitteln dient dabei zunehmend als Zugangsweg für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der sogenannte Lunapharm-Skandal“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch für die Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit essenziellen Arzneimitteln seien die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend. Versorgungsengpässe bestünden weiterhin. Als Beispiele nannten BÄK und AkdÄ die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe zu Ibuprofen, zum Antibiotikum Piperacillin/Tazobactam sowie zum Antimykotikum Amphotericin B. Sie haben daher die Einführung einer verpflichtenden Meldung der pharmazeutischen Unternehmer im Fall von unmittelbar drohender Gefahr eines Versorgungsmangels gefordert.
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