Politik

Hämophilie­patienten sorgen sich um Arzneimittel­versorgung

  • Donnerstag, 20. Dezember 2018
/Vladimir Zhupanenko, stock.adobe.com
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Berlin – Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die jüngsten Arzneimittelskandale reagieren. Die Reform setzt unter anderem die Finanzierung von Zytostatika und Hämophiliearzneimitteln auf neue Füße. Nach Ansicht des Verbands der Opfer des Blutskandals schießt er damit über das Ziel hinaus. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mahnt an, die Medizintechnik nicht zu vergessen.

Die Reform aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht konkret vor, dass die Apotheken für die Herstellung eines Zytostatikums eine Pauschale von 110 Euro erhalten. Die Krankenkassen sollen mit der Pharmaindustrie Rabattverhandlungen über die Preise für Zytostatika führen. Man wolle „Fehlanreize abbauen“, wo „sehr hohe Gewinnmöglichkeiten und Margen“ Anreize zu kriminellen Handlungen setzten, sagte Spahn. Es gehe darum, das wirtschaftliche Interesse an den Zytostatika aus dem Verhältnis der Apotheke zum pharmazeutischen Unternehmen herauszunehmen.

Ähnlich begründet das Ministerium Änderungen bei der Versorgung der bundesweit rund 1.000 Patienten mit Hämophilie. Bei Arzneimitteln, die nicht aus Blut gewonnen werden, wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg – der Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern – zurückgenommen. „Damit werden die nicht aus Blut gewonnenen Faktorpräparate mit den übrigen Biologika-Arzneimitteln gleichbehandelt“, hieß es aus dem Ministerium.

Damit die rund zehn Behandlungszentren in Deutschland, die laut BMG die über­wiegende Mehrheit der Betroffenen versorgen, dadurch keine finanziellen Nachteile erleiden, sollen sie Zuschläge für die Versorgung der Patienten erhalten, die mit den Krankenkassen ausgehandelt werden müssen. Ziel sei es laut Ministerium, Transparenz in einem undurchsichtigen Markt mit wenigen Beteiligten herzustellen.

Gravierende Veränderungen für Hämophiliepatienten

Aus Sicht des Verbands der Opfer des Blutskandals bringt die Reform für Menschen mit einer Blutgerinnungsstörung in Deutschland allerdings „gravierende Veränderungen“ mit sich. Man befürchten bei der Realisation der Gesetzesinitiative einen dramatischen Einbruch hinsichtlich der bisher bewährten medizinischen Versorgung der Hämophilie­patienten, so der Verband in einer Mitteilung.

Den lebenswichtigen Gerinnungsfaktor, der Menschen mit einer Blutgerinnungsstörung fehlt, erhielten die Patienten bislang direkt in ihrem behandelnden Ärztezentrum. Diese Abgabe über die Behandlungszentren bestehe seit den 1980er-Jahren und gelte als etabliert und bewährt. Diese Regelung solle durch das neue Gesetz aufgehoben werden, beklagt der Verband.

Dieser sieht die Notfall- und Akutbehandlung mit dem neuen Gesetz gefährdet. „Lokale Apotheken, die ab jetzt die Medikamentenversorgung sichern sollen, können für den Notfall keine Medikamentenlager vorhalten“, heißt es weiter. Ebenso wenig die Behandlungszentren, da sie die Medikamente nicht mehr regulär abgeben dürften. Unvorhergesehene Operationen und die Versorgung nach Unfällen würden für alle Betroffenen zu einem schwierigen und möglicherweise lebensbedrohlichen Problem.

Bei der jetzigen Behandlungspraxis habe jeder Bluter aus Sicherheitsgründen ein größeres Depot seiner Medikamente zuhause. Dies sei auch für Reisen unabdingbar und werde mit dem neuen Gesetz erschwert beziehungsweise unmöglich, schreibt der Verband.

Prophylaktische Behandlung mit der Medikamentenversorgung wie bisher über die Behandlungszentren wäre zukünftig nur noch mit aus menschlichem Blutplasma hergestellten Präparaten möglich. „Das bedeutet in Bezug auf die Behandlungsqualität einen immensen Rückschritt, der erneut mit einem Übertragungsrisiko von Infektions­krankheiten verbunden wäre.“ Der Verband fordert das Ministerium auf, die Pläne zurückzunehmen oder „zumindest gründlich zu überarbeiten“.

Kritik am eRezept

Mit der Reform plant Spahn auch Neuregelungen bei der Importquote von Arzneimitteln und Vorgaben für das elektronische Rezept (E-Rezept). Der BVMed sieht Nachbesserungebedarf. So gebe es nicht nur bei Arzneimitteln Probleme mit Re- und Parallelimporten. Das gelte auch für Medizinprodukte wie beispielsweise Verband­mittel, hieß es.

„Wenn Leistungserbringer zunehmend auf Re- und Parallelimporte ausweichen, könnte das negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Patientensicherheit haben“, so der BVMed. Einhaltung der Lagerungsbedingungen, Lieferkontinuität, Versorgungssicherheit, Beratung und Schulung oder Retourenmanagement seien nicht mehr gewährleistet. Der BVMed mahnt an, auf den Erwerb von Produkten der Originalhersteller zu setzen.

Das E-Rezept führe unter den bestehenden Rahmenbedingungen zu Wettbewerbs­verzerrungen, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die Möglichkeit, die digitalen Verordnungen in Empfang zu nehmen, müsse auch für Homecare-Leistungserbringer gewährleistet sein. Darüber hinaus müssten nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Hilfsmittel entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden, um Verordnungen digital zu empfangen und abzurechnen.

may

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