Politik

Digitalisierungs­experten unterbreiten Empfehlungen zur Interoperabilität

  • Freitag, 19. August 2022

Berlin – Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Softwareindustrie müssen dringend Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass neue Anforderungen an digitale Datenübertragungswege in vertret­barem Aufwand implementiert werden können. Dies betont der Arbeitskreis Datenflow in einem onkologi­schen Behandlungsverlauf des sogenannten Interop Councils, in einem aktuellen Positionspapier.

„Die Ergebnisse des Arbeitskreises konnten sehr deutlich aufzeigen, wie wenig Abstimmung es bisher bei der Festlegung der verschiedenen Datenaustauschszenarien gab. Das Überraschende dabei war, dass sich heraus­stellte, dass die Festlegungen nicht nur überwiegend von internationalen Standards abweichen, sondern ins­besondere auch voneinander“, erläuterte die Leiterin des Arbeitskreises, Simone Heckmann.

„Wir konnten keine zwei Spezifikationen finden, die in Datenmodell, -Repräsentation und Austauschprotokoll harmonisiert waren.“ Dies habe laut Heckmann gravierende Auswirkungen, und zwar nicht nur in Bezug auf die benötigten Ressourcen für Implementierung, sondern auch auf die Patientensicherheit.

Denn, so der Arbeitskreis, jede Schnittstellenspezifikation, die aufgrund syntaktischer oder semantischer Besonderheiten für einen dedizierten Zweck vollständig neu implementiert werden müsse, berge eine erhöhte Gefahr inhaltlicher Fehler bei gleichzeitig hohem Implementierungs- und Testaufwand. Und jeder Fehler, der sich aufgrund uneinheitlicher Schnittstellenbeschreibungen einschleiche, könne direkt oder indirekt das Patientenwohl negativ beeinflussen.

Durch den verstärkten politischen und gesellschaftlichen Druck zur Digitalisierung des Gesundheitswesens sei aber zu erwarten, dass in den kommenden Jahren viele medizinische Interoperabilitätslösungen umge­setzt werden müssten, hieß es weiter. Daher erscheine es sinnvoll, eine Sammlung (onkologischer) Basisspe­zifikationen zu erstellen, die dann im Kontext von Implementierungsleitfäden beliebig und Use-Case-orien­tiert verwendet werden könnten.

Die Festlegung von Spezifikationen auf Basis von nicht wieder verwendbaren, nicht erweiterbaren, nicht inter­national abgestimmten, proprietären Formaten und Protokollen, sollte nach Ansicht der Arbeitsgruppe künftig unbedingt vermieden werden. Zudem müssten Unterschiede durch föderale Strukturen bei Überarbeitungen von Gesetzen und Verordnungen reduziert werden, um so für eine weitere Harmonisierung der Spezifikatio­nen zu sorgen.

Um die bestehenden Verständnislücken zwischen medizinisch-fachlichen Fachleuten und Schnittstellenex­per­ten zu überbrücken, sollten verstärkt entsprechende Schulungs- und Aufklärungsmaß­nahmen umgesetzt werden.

Die Digitalexperten sprechen sich außerdem dafür aus, zur einrichtungsübergreifenden Spezifikation und Identifikation von Laborparametern einen zentralen Katalog zu definieren.

Derzeit würden Laborparameter aufgrund einer fehlenden einheitlichen Katalogbasis von jedem medizini­schen Labor beziehungsweise von Laborgeräteherstellern frei benannt. Dies führe beispielsweise zu Proble­men und könne gegebenenfalls Patienten gefährden.

Das Interop Council setzt sich aus einer Vielzahl von Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Pflege und In­formatik zusammen. Im Zusammenspiel mit der Koordinierungsstelle der Gematik soll durch mehr Interope­rabilität im Gesundheitswesens eine bessere medizinische Versorgung erreicht werden.

aha

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