Digitalverband warnt vor neuen DiGA-Abschlägen

Berlin – Die vom Gesetzgeber geplanten Vergütungsabschläge für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden vom Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) kritisch bewertet.
Laut einem Änderungsantrag zum Notfallreformgesetz soll ab 1. Januar 2027 ein Abschlag von den Vergütungsbeträgen greifen, welcher dem Anteil der DiGA-Nutzer (im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer) entspricht, welche die Nutzung während der ersten 28 Tage der Anwendungsdauer vorzeitig beendet haben.
Der SVDGV verweist hierzu unter anderem darauf, dass bereits beschlossene Instrumente wie Mengenabschläge und erfolgsabhängige Vergütung erst ab 2027 gelten. „Noch bevor diese beiden Mechanismen überhaupt wirksam werden und ihre Auswirkungen bewertet werden können, soll bereits der nächste Eingriff folgen.“
Der neue Abschlag für Nutzungsabbrüche innerhalb der ersten 28 Tage berücksichtige zudem nicht ausreichend die unterschiedlichen Anwendungsgebiete und Therapiekonzepte. Je nach Indikation könne das Behandlungsziel bereits nach kurzer Zeit erreicht sein, so der Verband. Auch Krankenhausaufenthalte oder neu auftretende Kontraindikationen könnten eine Therapiebeendigung erforderlich machen – Gründe, die außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller lägen.
Nach Einschätzung des SVDGV würde der zusätzliche Eingriff die Branche massiv schädigen und damit die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit DiGA gefährden. Statt eine innovative Versorgungsform zu stärken, drohe die Regelung ihren Erhalt und weiteren Ausbau auszubremsen.
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